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Motion
Finanzkrise und UBS. Einsetzung einer PUK

Motion von Ursula Wyss vom 11. März 2010

Gestützt auf den Artikel, 120ff. des Parlamentsgesetzes (ParlG) wird das Büro des Nationalrates beauftragt, der Bundesversammlung einen Entwurf für einen Bundesbeschluss zur Einsetzung einer PUK gemäss den Artikeln 163ff. ParlG vorzulegen.

Es wird eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt, welche die Amtsführung von Bundesrat, Bundesverwaltung und der Finanzmarktaufsicht sowie die Entscheide der Schweizer Nationalbank bei der Überwachung und Regulierung des Finanzsektors, insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzkrise, der UBS und im Rahmen der internationalen Beziehungen untersucht.

Es soll dabei insbesondere aufgezeigt werden, wie es zur Herausgabe von 285 UBS-Kundendossiers an die USA im Februar 2009 sowie zum Abschluss des Staatsvertrages zwischen der Schweiz und den USA vom 19. August 2009 und der darauf basierenden widerrechtlichen Gewährung von Amtshilfe gekommen ist.

Die PUK soll die Verantwortlichkeiten abklären und aufzeigen, welche institutionellen und gesetzgeberischen Folgen zu ziehen sind, damit die Bundesbehörden in Zukunft ihre Aufgaben im Finanzbereich wahrnehmen und Krisen abwenden können.

Die PUK bezieht die bisherigen Abklärungen der Geschäftsprüfungskommissionen in ihre Arbeiten ein.

 

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