Motion
Finanzkrise und UBS. Einsetzung einer PUK
Motion von Ursula Wyss vom 11.
März 2010
Gestützt auf den Artikel, 120ff. des Parlamentsgesetzes (ParlG)
wird das Büro des Nationalrates beauftragt, der Bundesversammlung
einen Entwurf für einen Bundesbeschluss zur Einsetzung einer PUK
gemäss den Artikeln 163ff. ParlG vorzulegen.
Es wird eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK)
eingesetzt, welche die Amtsführung von Bundesrat, Bundesverwaltung
und der Finanzmarktaufsicht sowie die Entscheide der Schweizer
Nationalbank bei der Überwachung und Regulierung des Finanzsektors,
insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzkrise, der UBS und im
Rahmen der internationalen Beziehungen untersucht.
Es soll dabei insbesondere aufgezeigt werden, wie es zur
Herausgabe von 285 UBS-Kundendossiers an die USA im Februar 2009
sowie zum Abschluss des Staatsvertrages zwischen der Schweiz und den
USA vom 19. August 2009 und der darauf basierenden widerrechtlichen
Gewährung von Amtshilfe gekommen ist.
Die PUK soll die Verantwortlichkeiten abklären und aufzeigen,
welche institutionellen und gesetzgeberischen Folgen zu ziehen sind,
damit die Bundesbehörden in Zukunft ihre Aufgaben im Finanzbereich
wahrnehmen und Krisen abwenden können.
Die PUK bezieht die bisherigen Abklärungen der
Geschäftsprüfungskommissionen in ihre Arbeiten ein. |