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Lebensmittelhygiene in Restaurants

Motion von Ursula Wyss vom 01. Oktober 2008

Der Bundesrat wird aufgefordert, das Lebensmittelgesetz dahingehend abzuändern, dass Veröffentlichungen von lebensmittelhygienischen Beanstandungen von Restaurants möglich sind.

Begründung
Lebensmittelinspektor/innen führen jährlich 10’000nde von Betriebskontrollen in Geschäften und Restaurants durch. Dabei stossen sie nicht selten auf unhaltbare Zustände.
Nun werden diese Betriebe zwar schriftlich verwarnt oder angezeigt, sie müssen allerdings nicht befürchten, dass diese Beanstandungen je der Öffentlichkeit und somit ihren Kunden bekannt wird. Dies widerspricht den Forderungen nach Transparenz und Kundenfreundlichkeit gerade im Gastgewerbe. Wer heute auf Qualität setzt, der muss auch bereit sein, die Resultate der Überprüfungen zu verantworten und öffentlich zu machen.

 

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