Lebensmittelhygiene in Restaurants
Motion von Ursula Wyss vom 01. Oktober 2008
Der Bundesrat wird aufgefordert, das Lebensmittelgesetz
dahingehend abzuändern, dass Veröffentlichungen von
lebensmittelhygienischen Beanstandungen von Restaurants möglich
sind.
Begründung
Lebensmittelinspektor/innen führen jährlich 10’000nde von
Betriebskontrollen in Geschäften und Restaurants durch. Dabei
stossen sie nicht selten auf unhaltbare Zustände.
Nun werden diese Betriebe zwar schriftlich verwarnt oder angezeigt,
sie müssen allerdings nicht befürchten, dass diese Beanstandungen je
der Öffentlichkeit und somit ihren Kunden bekannt wird. Dies
widerspricht den Forderungen nach Transparenz und
Kundenfreundlichkeit gerade im Gastgewerbe. Wer heute auf Qualität
setzt, der muss auch bereit sein, die Resultate der Überprüfungen zu
verantworten und öffentlich zu machen.
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