Aktive Klimapolitik nach Kyoto
Vorstoss von Ursula Wyss vom 29. September 2006
1. Der Bundesrat wird aufgefordert, einen nationalen Plan zur Umsetzung der Klimakonvention auszuarbeiten, der insbesondere auch nationale Massnahmen zur Reduktion aller klimarelevanten anthropogenen Emissionen – inklusive ökonomische Instrumente, nationale Massnahmen zur Erleichterung einer angemessenen Anpassung an die Klimaerwärmung, die institutionellen Zuständigkeiten in der Schweiz sowie die Schweizerische Klimapolitik – für den Zeitraum nach 2012 – „Post Kyoto“ – definiert. Dabei richtet er sich nach den auch von der EU aufgestellten Zielen, bis 2020 die CO2-Emissionen um 15-30% zu verringern. Er definiert die für die Zielerreichung erforderlichen Massnahmen.
Begründung
Die Schweiz ist klimapolitisch gefordert, weil sie nicht nur Verursacherin, sondern auch Hauptbetroffene der globalen Klimaerwärmung ist. Die vermehrten meteorologischen Extremereignisse, die Überschwemmungen, Bergrutsche und die Verschiebung von Permafrost und Schneefallgrenze bedrohen insbesondere die Schweizerischen Berggebiete existenziell. Unser Land hat ein immanentes Interesse, einen Massnahme-plan zur Umsetzung der Klimakonvention sowie eine schweizerische Strategie für die Klimapolitik nach 2012 zu erarbeiten.
Die Schweiz hat sich zudem durch die Ratifikation der Klimakonvention zur Erarbeitung eines nationalen Plans verpflichtet, in dem Massnahmen zur Abschwächung der Klimaänderungen durch die Bekämpfung anthropogener Emissionen aller nicht durch das Montreal Protokoll geregelten Treibhausgase aus Quellen und den Abbau solcher Gase durch Senken sowie Massnahmen zur Erleichterung einer angemessenen Anpassung an die Klimaänderung vorgesehen sind (Art. 4.1(b) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderung). Ein solcher Plan liegt noch nicht vor.
Sie hat auch ein immanentes Interesse, im internationalen Kontext klimapolitisch aktiv zu sein, um international eine effektive Reduktion der globalen Emissionen von Treibhausgasen zu erreichen. In diesem Sinne ist es zu begrüssen, dass die Schweiz die wichtigsten Länder zu einer Vorbereitungskonferenz nach Rüschlikon eingeladen hat. Sie sollte ihr Engagement durch konkrete konstruktive und ambitiöse Vorschläge für das künftige internationale Klimaregime ergänzen.
Die Schweiz und die EU verfolgen seit Jahren grundsätzlich die selben Umweltziele. Die Schweiz als kleines Land hat somit ein grosses Interesse, den umweltpolitischen Dialog mit der EU zu intensivieren und zu systematisieren. Sie kann somit nicht hinter den Umweltzielen der EU nachziehen. In der Klimapolitik besteht das kurzfristige Ziel der EU in der Umsetzung der Ziele des Kyoto-Protokolls. Längerfristig zielt die Politik der EU darauf ab, die CO2-Emissionen mit Hilfe eines wirksamen internationalen Übereinkommens bis 2020 um 20 bis 30% zu senken. Die EU formulierte zu diesem Zweck 2001 eine globale Strategie zur Verbesserung der Luftqualität, verabschiedete in der Folge mehrere Richtlinien und richtete einen Handel mit Emissionsrechten ein.
|