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Asylgesetzrevision. Stellungnahme von Prof. Dr. Kay Hailbronner

Parlamentarische Anfrage von Ursula Wyss vom 9. Mai 2006

Gemäss Medienberichten hat Prof. Dr. Kay Hailbronner im Auftrag des Bundesamtes für Migration zu den umstrittenen Änderungen der so genannten "Papierlosenbestimmung" eine Stellungnahme verfasst. Seiner Auffassung nach sind die Änderungen nicht nur völkerrechtlich zulässig sondern "geeignet, notwendig und erforderlich".

Stossend ist in diesem Zusammenhang zum einen, dass ein juristischer Gutachter über Notwendigkeit und Erforderlichkeit einer Gesetzesänderung urteilt, was eher eine politischen Wertung ist, als eine juristische. Auch das BFM räumt ein, dass diese Einschätzung durchaus "politisch wertend sei" (so der Pressesprecher des BFM in "Die Südostschweiz" vom 21.4.2006). Auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung - nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens - wirft Fragen auf. Während des Gesetzgebungsprozesses hatte das Bundesamt die Beiziehung von Sachverständigen mit der Begründung abgelehnt, alle Änderungen seien auf ihre Kompatibilität mit Verfassung und Völkerrecht geprüft und für unbedenklich gehalten worden. Die Stellungnahme setzt sich nicht mit dem Gutachten des Berner Völkerrechtlers Prof. Dr. Walter Kälin auseinander, das dieser am 14. November 2004 zu Handen des EDA verfasst hat (publiziert in ASYL 2005/Nr. 2/3). Es bezieht sich auch nicht auf die früheren Gutachten von Prof. Dr. Walter Kälin im Auftrag des UN-Hochkommissariates für Flüchtlinge (UNHCR) (Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Vorschlägen des BFF für "Zusätzliche Massnahmen im Rahmen der Teilrevision des Asylgesetzes", Gutachten zuhanden des UNHCR, publiziert in ASYL 2004/Nr. 4; Nichteintreten auf Asylgesuche bei fehlenden Ausweispapieren oder illegalem Aufenthalt, Gutachten zu Artikel 31 bzw. Artikel 31 a Asylgesetz dem UNHCR erstattet; ASYL 1998/Nr. 2) Aus diesen Gründen bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wann wurde Prof. Dr. Kay Hailbronner der Auftrag für eine Stellungnahme erteilt, und wie lautete sein Auftrag? Weshalb setzt sich die Stellungnahme nicht mit den Gutachten und Stellungnahmen des anerkannten Völkerrechts- und Asylexperten Prof. Dr. Walter Kälin zum selben Thema auseinander? Weshalb nimmt es nicht auf die Stellungnahmen von UNHCR Bezug?

2. Welcher Zweck wird mit der Einholung dieser Stellungnahme nach Abschluss des Gesetzgebungsprozesses verfolgt?

3. Was kostete die Stellungnahme? Der zuständige Bundesrat hat wiederholt betont, dass Bundesbehörden nicht in den Abstimmungskampf eingreifen sollen. Die vorliegende Stellungnahme ist durchaus Teil einer Kampagne und wird wohl auch nicht gratis gewesen sein. Sind weitere solche Ausgaben vorgesehen?

4. Warum wurde gerade dieser Gutachter ausgewählt? Er gab schon früher Anlass zu Beanstandungen, weil er sowohl für die SVP im Rahmen der Asylinitiative von 1999 als auch im Auftrag des damaligen Bundesamts für Flüchtlinge zur Asylgesetzrevision gutachterlich tätig war.

5. Laut Bundesrat erfüllt bereits die alte Papierlosenbestimmung ihren Zweck nicht. Wie kommt der Gutachter zu dem Schluss, die geänderte Bestimmung sei geeignet, Asylsuchende zur Papierabgabe zu motivieren?

 

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