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Einheitliches meteorologisches Warnsystem

Motion von Ursula Wyss vom 7. Oktober 2005:

Der Bundesrat wird – ein erneutes Mal – aufgefordert, ein meteorologisches Zwei-Stufen-Warnsystem zu etablieren, das eine präzise Unwetterwarnung der Bevölkerung, insbesondere bei Hochwassern und Stürmen, gewähren kann.

Begründung

Die Schweiz muss sich aufgrund der Klimaänderung auf Unwetterkatastrophen vorbereiten, wie sie bisher in Umfang und Häufigkeit noch unbekannt waren. Zur Zeit bestehen noch zahlreiche Mängel, insbesondere in der Prognose- und Warnfähigkeit der Schweizerischen meteorologischen Systemen. Dies hat nicht nur der Sturm Lothar 1999 gezeigt, sondern auch die Hochwasser 2005. Die fehlende Warnung der Bevölkerung vor Unwettern führte immer wieder zu Fehlverhalten, teilweise mit katastrophalen Folgen. Andere Länder zeigen jedoch, dass Unwetter sehr genau vorausgesagt werden können und damit Menschenleben gerettet werden. Dies bedingt, dass die meteorologischen Warnungen in einem zweistufigen System in die betroffenen Regionen gelangen können. Die Schweiz mit seinem föderalistischen Staatsgebilde hätte die besten Voraussetzungen, um ein vernetztes Warnsystem zu betreiben. Mit einem meteorologischen Warnsystem, das dem heutigen Stand von Technik und Erkenntnissen entspricht, können künftig Menschenleben vor Unwetterkatastrophen bewahrt werden.

Der Bundesrat fasste seine Antwort auf die Motion Wyss 02.3544 wie folgt zusammen: „Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Bund bereits heute die wichtige Aufgabe der Warnung vor meteorologischen Extremsituationen sowie deren stetige Verbesserung wahrnimmt. Die Schaffung einer einheitlichen Warn- und Kommunikationsplattform ist als Folge des Postulates Föhn in Vorbereitung. Die stufengerechten Befugnisse der Akteure und Entscheidungsträger werden dabei berücksichtigt. Ob die Einführung eines zweistufigen Warnverfahrens für alle Bereiche der meteorologischen Warnungen für Schweizer Verhältnisse zweckmässig ist, ist noch genauer zu prüfen.“ – Die Motion 02.3544 wurde aufgrund von Verjährung abgeschrieben. Die mangelnde Warnung der Bevölkerung hat aber auch bei den Unwettern 2005 gezeigt, dass nach wie vor grosser Handlungsbedarf besteht. Der Bundesrat wird somit aufgefordert, dieses Mal nicht auf den Jahrhundertrhythmus von „Jahrhundertereignissen“ zu vertrauen, sondern rasch die notwendigen Massnahmen zu ergreifen.

 

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