Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Holzfeuerungen: Stopp der wilden Verbrennung von Abfall
Motion von Ursula Wyss vom
7. Oktober 2005
Der Bundesrat wird aufgefordert die Emissionsgrenzwerte für grosse Holzfeuerungen zu verschärfen und für kleinere Holzfeuerungen neu festzulegen.
Begründung
Bei 60% der kontrollierten Holzfeuerungsanlagen werden heute unerlaubt Abfälle verbrannt. Gemäss BUWAL wird ca. 2% des Hausmülls verbotenerweise in ungeeigneten privaten Feuerungsanlagen verbrannt. Dabei entstehen mehr Dioxine und Furane als in allen Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen zusammen. Heute ist die Verbrennung von Haushaltabfällen im Garten oder im Cheminée in der Schweiz die wichtigste Quelle der Dioxin-Verschmutzung. Dank Rauchgasfiltern wurde die Dioxinbelastung durch die Kehrichtverbrennungsanlagen massiv reduziert. Die wilde Verbrennung von 1 Kilo Abfall belastet die Umwelt laut BUWAL so stark wie die Entsorgung von 10 Tonnen in einer modernen Kehrichtverbrennungsanlage. Zudem werden bei diesen illegalen Abfallverbrennungen auch Emissionen wie Schwermetalle, gefährliche Feinstäube und Säuren freigesetzt. Nach geltender Luftreinhalte-Verordnung werden Holzfeuerungen erst ab einer Leistung von 70 kW konsequent gemessen. 70 kW entspricht etwa der Heizungsleistung eines Sieben-Familien-Hauses.
Alle bisherigen Anstrengungen von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Verhinderung der illegalen Abfallverbrennung sind gescheitert, da Informationen allein nichts bewirkten. Solange die illegale Abfallverbrennung keine Konsequenzen hat, wird sie weiterhin stattfinden. Deshalb sind Kontrollen von Holzfeuerungen und die Durchsetzung von Massnahmen und Sanktionen gegen die Verbrennung verbotener Materialen dringend notwendig. Denn sie stellen einen weiteren Beitrag zur Luftverschmutzung dar und verursachen krebserregenden Feinstaub. Heute wird der Beitrag dieser Anlagen zur Gesamtbelastung unterschätzt.
Eine Verschärfung der Emissionsgrenzwerte ist auch wichtig, um die klimapolitischen Vorteile der Holzenergie weiterhin mit gutem Gewissen nutzen zu können. Dazu muss die Schweiz den aktuellen Stand der Technik vorschreiben, der auch in Ländern wie etwa Deutschland und Österreich gilt. Der Kanton Zürich plant bereits die Aufnahme von Stichprobenkontrollen, um dem Missbrauch von Holzfeuerungen zur Abfallverbrennung entgegenzuwirken.
Holzenergie Schweiz hat per 1.1.2004 eigene Grenzwertvorschläge für ein brancheneigenes Qualitätssiegel sowie für einen kantonalen Massnahmenplan und für Feldüberwachungen festgelegt. Bisher hat kein Kanton solche eigene Grenzwerte eingeführt, da eine gesamtschweizerische Regelung wesentlich sinnvoller wäre.
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