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Hochwasserkatastrophe. Folge der Sparmassnahmen

Motion von Ursula Wyss vom 7. Oktober 2005

Der Bundesrat wird beauftragt, die Kürzungen der Bundesmittel im Bereich der Bekämpfung von Naturgefahren rückgängig zu machen. Dies betrifft insbesondere die Pflege von Schutzwäldern, das Warnsystem vor Naturgefahren (inkl. Lawinen) sowie die Präventivmassnahmen im Hochwasserschutz.

Begründung

Dem BUWAL wurden im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 überdurchschnittlich hohe Sparvorgaben auferlegt. Es wird 2006 rund 104 Millionen Franken weniger zur Verfügung haben als ursprünglich geplant. Der Entscheid des Parlaments bedeutet für das BUWAL eine Kürzung von 17 Prozent seines Gesamtbudgets und belastet das Amt damit stärker als die übrige Verwaltung, bei der durchschnittlich 6 Prozent gekürzt werden. Für den Schutzwald und den Schutz vor Naturereignissen stehen per 2006 12 Millionen Franken weniger an Subventionen zur Verfügung: Von den im Finanzplan ursprünglich vorgesehenen 120 Millionen genehmigte das Parlament 108 Millionen Franken.

Wegen der Kürzungen im Entlastungsprogramm 03 werden bis 2006 im Bereich Schutzwald und Schutz vor Naturereignissen jährlich rund zwölf Millionen Franken eingespart. Heute stehen pro Jahr nur noch rund 90 Millionen Franken für Schutzmassnahmen über die Waldpflege und für bauliche Massnahmen zur Verfügung. Die Folgen der ungenügenden Schutzwaldpflege werden bei Lawinen oder Überschwemmungen sichtbar. Die nachträgliche Schadensbehebung kommt massiv teurer als die Präventivmassnahmen. Der Bundesrat ist sich des Problems der ungenügenden Pflege des Schutzwaldes bewusst. Er setzt auf das geplante Waldgesetz. Fachleute hingegen bezweifeln dessen Einfluss. Für Hochwasserschutzprojekte gibt es seit November 2004 eine Prioritätenordnung. Infolge Kreditkürzungen im Bereich des Hochwasserschutzes überstiegen die Abgeltungsgesuche der Kantone 2004 erstmals die dem BWG zur Verfügung stehenden Mittel. Aufgrund dieser Finanzlage muss das UVEK eine Prioritätenordnung erlassen, nach der das BWG die Gesuche der Kantone zu behandeln hat. Bei Subventionen im Bereich Hochwasserschutz handelt es sich um Abgeltungen, worauf die Kantone aber grundsätzlich einen Rechtsanspruch haben. Die zeitliche Verschiebung von Projekten könnte im Bereich der Prävention eine nachteilige Wirkung haben. Die Priorisierung muss aufgrund der bei den Unwettern 1999, 2002 und 2005 gemachten Erfahrungen klar auf die Prävention ausgerichtet werden.

 

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