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Private Sicherheitsfirmen. Kenntnisstand und Massnahmen des Bundesrates

Interpellation von Ursula Wyss vom 17. Juni 2005

1. Der Bund engagiert zum Schutz von ca. 80 Vertretungen im Ausland private Sicherheitsfirmen. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Frage 05.5075 am 14. März unterstrichen, dass er solche private Sicherheitsfirmen lediglich für Zugangs- und Zutrittskontrollen sowie zur Gebäudeüberwachung von Botschaften und Konsulaten engagiert hat. Nach welchen Kriterien werden diese Firmen ausgewählt und gibt es darunter Firmen, welche nebst klassischen „Securitas-Aufgaben“ auch bewaffnetes Personal für militärische Aufgaben anbieten oder Unterstützungsaufgaben für Streitkräfte wahrnehmen (sog. Private Military Companies)?

2. Die Marktentwicklung zeigt, dass private Militärfirmen expandieren und zunehmend begehrte Investitions- und Übernahmeobjekte werden. Verschiedene Rüstungskonzerne haben in letzter Zeit private Militärfirmen übernommen. Hat der Bundesrat Kenntnis davon, ob in der Schweiz private Militärfirmen angesiedelt sind (oder Firmen solche Dienstleistungen anbieten), und ob in der Schweiz Personal für solche Firmen angeworben und/oder ausgebildet wird? Falls solche Firmen in der Schweiz tätig sind: Welche Massnahmen hat der Bund getroffen, um sicherzustellen, dass diese nicht gegen die schweizerische Gesetzgebung verstossen und sieht der Bundesrat Bedarf, zu deren Aufsicht gesetzgeberisch tätig zu werden oder andere Massnahmen zu treffen?

 

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