Aktionspaket gegen Feinstaub
Motion von Ursula Wyss vom
17. Juni 2005
Der Bundesrat wird aufgefordert, ein umfassendes Feinstaub-Aktionspaket vorzulegen, um die hohe Feinstaub-Belastung durch Massnahmen in den Bereichen Verkehr, Industrie, Haushalten und Landwirtschaft zu reduzieren.
Begründung
Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE rechnet in der Schweiz mit über 3700 frühzeitigen Todesfällen pro Jahr als Folge der Feinstaubbelastung. Darin enthalten sind 300 Tote durch Lungenkrebs und 20 Fälle von Säuglingssterblichkeit. Dadurch gehen rund 40'000 Lebensjahre verloren. Insgesamt entstehen durch die Luftverschmutzung mit Feinpartikeln ungedeckte Gesundheitskosten von 4,2 Milliarden Franken. Dies zeigt eine vom ARE 2004 veröffentlichte Studie über die externen Gesundheitskosten durch die verkehrsbedingte Luftverschmutzung.
Die Belastung ist besonders hoch in Städten, dicht besiedelten Gebieten und an viel befahrenen Strassen. Dort wird der Jahresgrenzwert zum Teil um annähernd das Doppelte überschritten. Dieselmotoren in Privatautos, Bussen, Last- und Lieferwagen sowie in Bau- und Landwirtschaftsmaschinen sind die Hauptmissionsquellen für den Krebs erregenden Russ. Schwere Nutzfahrzeuge blasen pro Kilometer fünfmal mehr Russpartikel in die Luft als durchschnittliche Dieselautos. Beim Verkehr entstehen die Partikel aus den Motorenabgasen und dem Abrieb an Bremsbelägen, Pneus und Strassenbelag. Dazu kommen Aufwirbelungen von bereits abgelagertem Staub.
Für Feinstaub gilt seit dem 1. März 1998 im Jahresmittel eine Limite von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) Luft. Zudem darf der Tagesmittelwert von 50 µg/m3 höchstens einmal pro Jahr überschritten werden. An verkehrsnahen Lagen betrug der höchste Tagesmittelwert im Jahr 2003 150 µg/m3. Die Feinstaub-Konzentrationen steigen typischerweise bei winterlichen Inversionslagen, wenn die Luftdurchmischung eingeschränkt ist. Im Jahr 2003 lagen die Feinstaubwerte gemäss Messungen des Nationalen Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe NABEL in Städten und Agglomerationen je nach Station an 20 bis 80 Tagen über dem LRV-Grenzwert. Seit 1998 führt die Luftreinhalte-Verordnung Dieselruss als Krebs erregenden Stoff auf. Krebs erregende Substanzen gelten in der Schweiz als bedenklich. Deshalb verlangt das Umweltschutzgesetz (USG), entsprechende Emissionen seien unter Nutzung der besten verfügbaren Technik soweit als möglich zu reduzieren. Trotz beträchtlichen Fortschritten in den letzten zwei Jahrzehnten hat man diese Ziele beim Feinstaub, Stickstoffdioxid (NO2) und Ozon bis heute nicht erreicht. Daher ist der Bundesrat gefordert, mit einem Feinstaub-Aktionspaket zusätzliche greifende Massnahmen vorzulegen, die zur Reduktion von Feinstaub führen.
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