Förderung des Austauschjahres für Schülerinnen und Schüler
Motion von Ursula Wyss vom
17. Juni 2005
Der Bundesrat wird aufgefordert:
- gesamtschweizerische Vorgaben zu erlassen, welche die Gleichbehandlung aller Schüler/innen einer jeweiligen Austausch-Destination gewährt, unabhängig ihres „Entsende“kantons bzw. ihrer „Entsende“schule. Für die Ausarbeitung dieser Normen sind die EDK sowie der Schweizerische Dachverband zur Förderung von Jugendaustausch (INTERMUNDO) zu beauftragen
- die EDK zu beauftragen, im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch den reziproken Schüler/innenaustausch mit dem Ausland zu fördern.
Begründung
Ein Austauschjahr (High School Jahr) bringt einer Schülerin/einem Schüler in vieler Hinsicht eine nachhaltige Erfahrung und dient der Entwicklung eines jungen Menschen nachhaltig:
Ein Austauschjahr lässt eine Absolventin/einen Absolventen tief in eine andere Kultur eintauchen und die Unterschiede in Sitten, Bräuchen und Lebensstil hautnah erleben. Sich auf all dieses Neue einzulassen fordert von den Jugendlichen ein hohes Mass an Offenheit und Flexibilität. Die Jugendlichen müssen sich intensiv mit sich und ihrer Umgebung, aber auch mit ihrer Heimat auseinandersetzen. Dieser Erfahrung trägt viel zum Reifeprozess bei und fördert die Persönlichkeitsentwicklung.
All diese Erfahrungen haben einen effektiven Einfluss auf die Zukunft eines Austauschschülers/einer Austauschschülerin sowohl in der weiteren Schul- und Berufsbildung,
- eine im Alltag gelernte und vor allem eingesetzte Fremdsprache wird viel weniger vergessen
- Sozialkompetenzen werden entwickelt, die Jugendlichen kommen gereift aus dem Austauschschuljahr zurück
wie auch in der Arbeitswelt:
- die Kenntnisse über die Kultur, die Gewohnheiten und die Politik eines Landes sind für die stark mit dem Ausland vernetzten Schweizer Wirtschaft von grossem Nutzen
- sie verfügen über ein weitreichendes interkulturelles Netzwerk
Während einem Austauschjahr werden folglich Schlüsselkompetenzen erworben, die in jeder Hinsicht eine sinnvolle Bildungsinvestition darstellen. Neben der persönlichen Reife und dem persönlichen Lernen im interkulturellen Kontext, dient ein Austauschjahr auch der Völkerverständigung und damit letztlich der Friedensförderung. Ein Thema, in welchem sich die Schweizer Politik traditionellerweise aktiv engagiert.
In der Schweiz wird diese Erfahrung leider immer mehr jungen Menschen vorenthalten, weil die Bestimmungen der Schulen, wann ein Austauschjahr absolviert werden darf, unterschiedlich gehandhabt und festgelegt werden: Braucht es beispielsweise in der einen Schule einen Notendurchschnitt von 4,5 um zum Programm zugelassen zu werden, benötigt ein/e Schüler/in des Nachbarschulhauses einen Notendurchschnitt von 5,0. Auch andere schulspezifischen administrative Hürden machen die Teilnahme an langdauernden Austauschprogrammen schwieriger oder verunmöglichen diese.
Eine zusätzliche Erschwerung entstand in den Kantonen, in welchen mit der Maturitätsreform auch gleich die Gymnasialzeit verkürzt wurde. Das Zeitfenster für die Programmteilnahme wurde so für viele massiv verkleinert. Jede zusätzliche administrative Erschwerung führt deshalb zu einer Ungleichbehandlung von austauschwilligen Jugendlichen.
Auch der Austausch mit Jugendlichen aus anderen Kulturen in die Schweiz wird an einigen Schulen nicht ermöglicht, da viele Schweizer Schulen aus finanziellen und/oder logistischen Gründen keine Gastschüler/innen (mehr) aufnehmen.
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