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Ungenügende Ausschöpfung des „Innovationszehntels“ (BBG)

Parlamentarische Anfrage von Ursula Wyss vom 1. März 2005

Ausgehend von Artikel 59 Abs. 2 des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBG), welches seit Januar 2004 in Kraft ist, muss der Bund 10 Prozent seiner Kostenbeteiligung für Massnahmen im öffentlichen Interesse, wie sie in Artikel 54 und 55 BBG genannt werden, einsetzen. So soll er zum Beispiel investieren in Massnahmen zur Integration Jugendlicher mit schulischen, sozialen oder sprachlichen Schwierigkeiten in der Berufsbildung, in Massnahmen zur Förderung des Verbleibs im Beruf und des Wiedereinstiegs sowie in Massnahmen, die der Sicherung und Erweiterung des Lehrstellenangebotes dienen. Gemäss Auskünften des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) wurde im Jahr 2004 nur die Hälfte der Summe von etwa 50 Millionen Franken in solche Projekte investiert, da von Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt nicht genügend Projekteingaben gemacht wurden.

Damit die Mittel künftig besser ausgeschöpft werden können, stellt sich die Frage welche Kantone und Organisationen der Arbeitswelt im Jahr 2004 wie viel Bundes mittel abgeholt haben? Sowie welche Fördermassnahmen für Lehrstellen gedenkt der Bundesrat den Kantonen und Städten für dieses und nächstes Jahr schwerpunktmässig
vorzuschlagen und aus dem Innovationszehntel zu finanzieren ?

 

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