Ungenügende Ausschöpfung des „Innovationszehntels“
(BBG)
Parlamentarische Anfrage von Ursula Wyss vom 1. März 2005
Ausgehend von Artikel 59 Abs. 2 des neuen Berufsbildungsgesetzes
(BBG), welches seit Januar 2004 in Kraft ist, muss der Bund 10 Prozent
seiner Kostenbeteiligung für Massnahmen im öffentlichen
Interesse, wie sie in Artikel 54 und 55 BBG genannt werden, einsetzen.
So soll er zum Beispiel investieren in Massnahmen zur Integration
Jugendlicher mit schulischen, sozialen oder sprachlichen Schwierigkeiten
in der Berufsbildung, in Massnahmen zur Förderung des Verbleibs
im Beruf und des Wiedereinstiegs sowie in Massnahmen, die der Sicherung
und Erweiterung des Lehrstellenangebotes dienen. Gemäss Auskünften
des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) wurde
im Jahr 2004 nur die Hälfte der Summe von etwa 50 Millionen
Franken in solche Projekte investiert, da von Kantonen und Organisationen
der Arbeitswelt nicht genügend Projekteingaben gemacht wurden.
Damit die Mittel künftig besser ausgeschöpft werden können,
stellt sich die Frage welche Kantone und Organisationen der Arbeitswelt
im Jahr 2004 wie viel Bundes mittel abgeholt haben? Sowie welche
Fördermassnahmen für Lehrstellen gedenkt der Bundesrat
den Kantonen und Städten für dieses und nächstes
Jahr schwerpunktmässig
vorzuschlagen und aus dem Innovationszehntel zu finanzieren ?
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