Schaffung rechtlich verbindlicher Bestimmungen über den Umgang
der Schweiz mit privaten Militärunternehmen und Sicherheitsfirmen
Motion von Ursula Wyss vom 13. Dezember 2004
Text des Vorstosses: Der Bundesrat wird beauftragt,
über den Umgang und den Einsatz privater Militärunternehmen
und Sicherheitskräfte im Ausland im Auftrag der Schweiz sowie
den Übertritt von ehemaligen Schweizer Offizieren und Spitzenbeamten
in solche Firmen rechtlich verbindlicher Bestimmungen zu erlassen.
Begründung: Im Auftrag und im Sold der Schweiz
arbeiten private Sicherheitskräfte. So wird etwa die Schweizer
Botschaft in Bagdad durch eine südafrikanische Firma geschützt,
deren Angestellte offenbar nicht alle einen makellosen Ruf haben.
Ehemalige Offiziere und Spitzenbeamte des VBS wie Peter Regli pflegen
mit privaten Militärunternehmen geschäftliche Beziehungen
und bringen dort ihr im Auftrag des Bundes erworbenes militärisches
Know-how ein.
Diese Engagements finden ohne rechtlich verbindliche Bestimmungen
statt. So ist heute unklar, ob die Angestellten dieser privaten
militärischen Firmen im Kriegsvölkerrecht als Zivilisten
oder als Soldaten gelten. Die Rechtsstellung und die (strafrechtliche)
Verantwortung privater Militärunternehmen (sog. "private
military contractors") und privater Sicherheitsfirmen ("private
security companies") und deren Personal ist ungewiss. Sollten
durch Angestellte dieser für die Schweiz arbeitenden militärischen
Firmen Kriegsverbrechen verübt werden, wäre nicht sichergestellt,
dass diese auch geahndet würden und wer dafür die Verantwortung
zu übernehmen hätte. Sollten in solche Firmen ehemalige
Schweizer Offiziere oder Spitzenbeamte verwickelt sein, könnte
dies zu erheblichen aussenpolitischen Belastungen führen.
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