Aufnahme international gültiger Regeln für private Militärunternehmen
und Sicherheitsfirmen
Motion von Ursula Wyss vom 13. Dezember 2004
Text des Vorstosses: Der Bundesrat wird beauftragt
dafür zu sorgen, dass sich die Schweiz auf internationaler
Ebene für verbindliche Regelungen stark macht, welche den Einsatz,
die Verantwortlichkeiten und die Einhaltung des humanitären
Völkerrechts sowie der Menschenrechte durch private Militärunternehmen
und Sicherheitskräfte festlegen.
Begründung: Immer stärker wurde in den
letzten Jahren das Kriegshandwerk an private Söldner, Sicherheitpersonal
und Militärfirmen ausgelagert. Es ist eine weltweit tätige
Industrie entstanden, welche die Art der Kriegsführung ebenso
verändert hat wie die internationale Politik. Während
einige Firmen ausschliesslich logistische Dienstleistungen wie Mahlzeiten
oder Wartung der Waffensysteme anbieten, vermitteln andere strategisches
Wissen, Ausbildung oder nachrichtendienstliche Tätigkeiten.
Viele stellen schliesslich Söldner oder Waffen für Kampfeinsätze
bereit.
Man geht davon aus, dass die gesamte Branche derzeit 100 Milliarden
US-Dollar weltweit umsetzt. Rund 50 Länder haben solche Firmen
angestellt. Allein im Irak sind zur Zeit schätzungsweise 20'000
Söldner beschäftigt. Auch die Schweiz hat zum Schutz ihrer
Botschaft in Bagdad eine südafrikanische Sicherheits-Firma
angeheuert.
Auf internationaler Ebene existieren keine Normen über den
Umgang mit privaten militärischen Firmen, es fehlen die völkerrechtlichen
Regeln, um diese Branche im Zaum zu halten. Die Rechtsstellung und
die (strafrechtliche) Verantwortung privater Militärunternehmen
(sog. "private military contractors") und privater Sicherheitsfirmen
("private security companies") und deren Personal ist
ungewiss. Während die für Folterungen im Gefängnis
Abu Ghraib verantwortlichen US-Soldaten bereits verurteilt sind
oder die Gerichtsverhandlungen laufen, sind die sechs privaten Verhörer
nocht nicht einmal angeklagt und erst recht nicht inhaftiert. Es
ist heute unklar ob die Angestellten von privaten militärischen
Firmen im Kriegsvölkerrecht als Zivilisten oder als Soldaten
gelten. Hier muss sich die Schweiz als Depositarstaat der Genfer
Konvention auf internationaler Ebene, dafür einsetzen, dass
klare Regeln geschaffen werden. Die entsprechenden rechtlichen Lücken
im internationalen Recht, namentlich im Kriegsvölkerrecht,
sind zu schliessen.
Die Schweiz besitzt auf internationaler Ebene eine hohe Glaubwürdigkeit,
um auf diesem Gebiet eine aussenpolitische Initiative zu ergreifen.
Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Anfrage Haering (04.1045)
betonte, leistete das Genfer Zentrum für die demokratische
Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) zur Thematik wichtige Vorarbeiten.
Dies trifft auch auf weitere Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen
zu.
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