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Aufnahme international gültiger Regeln für private Militärunternehmen und Sicherheitsfirmen

Motion von Ursula Wyss vom 13. Dezember 2004

Text des Vorstosses: Der Bundesrat wird beauftragt dafür zu sorgen, dass sich die Schweiz auf internationaler Ebene für verbindliche Regelungen stark macht, welche den Einsatz, die Verantwortlichkeiten und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts sowie der Menschenrechte durch private Militärunternehmen und Sicherheitskräfte festlegen.

Begründung: Immer stärker wurde in den letzten Jahren das Kriegshandwerk an private Söldner, Sicherheitpersonal und Militärfirmen ausgelagert. Es ist eine weltweit tätige Industrie entstanden, welche die Art der Kriegsführung ebenso verändert hat wie die internationale Politik. Während einige Firmen ausschliesslich logistische Dienstleistungen wie Mahlzeiten oder Wartung der Waffensysteme anbieten, vermitteln andere strategisches Wissen, Ausbildung oder nachrichtendienstliche Tätigkeiten. Viele stellen schliesslich Söldner oder Waffen für Kampfeinsätze bereit.

Man geht davon aus, dass die gesamte Branche derzeit 100 Milliarden US-Dollar weltweit umsetzt. Rund 50 Länder haben solche Firmen angestellt. Allein im Irak sind zur Zeit schätzungsweise 20'000 Söldner beschäftigt. Auch die Schweiz hat zum Schutz ihrer Botschaft in Bagdad eine südafrikanische Sicherheits-Firma angeheuert.

Auf internationaler Ebene existieren keine Normen über den Umgang mit privaten militärischen Firmen, es fehlen die völkerrechtlichen Regeln, um diese Branche im Zaum zu halten. Die Rechtsstellung und die (strafrechtliche) Verantwortung privater Militärunternehmen (sog. "private military contractors") und privater Sicherheitsfirmen ("private security companies") und deren Personal ist ungewiss. Während die für Folterungen im Gefängnis Abu Ghraib verantwortlichen US-Soldaten bereits verurteilt sind oder die Gerichtsverhandlungen laufen, sind die sechs privaten Verhörer nocht nicht einmal angeklagt und erst recht nicht inhaftiert. Es ist heute unklar ob die Angestellten von privaten militärischen Firmen im Kriegsvölkerrecht als Zivilisten oder als Soldaten gelten. Hier muss sich die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konvention auf internationaler Ebene, dafür einsetzen, dass klare Regeln geschaffen werden. Die entsprechenden rechtlichen Lücken im internationalen Recht, namentlich im Kriegsvölkerrecht, sind zu schliessen.

Die Schweiz besitzt auf internationaler Ebene eine hohe Glaubwürdigkeit, um auf diesem Gebiet eine aussenpolitische Initiative zu ergreifen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Anfrage Haering (04.1045) betonte, leistete das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) zur Thematik wichtige Vorarbeiten. Dies trifft auch auf weitere Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen zu.

 

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