Sozialhilfeausschluss bei Nichteintretensentscheiden
Interpellation, eingereicht von Wyss Ursula am 7. Oktober 2004
Eingereichter Text: Wortlaut der Interpellation:
- Weshalb wurde der erste Bericht Monitoring NEE vom 2. Quartal
2004 des BFF nicht veröffentlicht?
- Wie gedenkt der Bundesrat die Öffentlichkeit über
die Folgen des Sozialhilfeausschlusses zu informieren?
- Was hält der Bundesrat vom Entscheid des BFF, der Öffentlichkeit
mitzuteilen, verletzliche Personen mit Nichteintretensentscheid
würden nicht auf die Strasse gestellt, sondern in ihre Heimatländer
zurückkehren?
- Welche Massnahmen zum Schutz von Verletzlichen plant der Bundesrat?
Begründung: Laut Berichten des Sonntagsblick
vom 5. September 2004, der Sendung Echo der Zeit vom 7. September
2004 und einer in verschiedenen Medien aufgenommenen SDA-Mitteilung
vom 8. September 2004 hat das BFF den ersten Quartalsbericht über
die Auswirkungen des Sozialhilfeausschlusses bei Nichteintretensentscheiden
fertig gestellt. Aus unklaren Gründen wird er aber der Öffentlichkeit
nicht präsentiert, obwohl die wesentlichen Angaben in der Zwischenzeit
bekannt sind: Demzufolge wurden in den ersten vier Monaten seit
dem 1. April 1'478 Nichteintretensentscheide gefällt. Die meisten
Betroffenen sind untergetaucht. Für die Kantone seien laut
dem Bericht ein grosser administrativer Aufwand und neue Kosten
durch die Nothilfe entstanden. Bei den Betroffenen sei die Verunsicherung
gross, ihre psychischen und physischen Beschwerden hätten zugenommen.
Aus den Kantonen Bern, Baselstadt und Luzern sind zudem Fälle
der Verweigerung der Nothilfe durch die zuständigen Behörden
bekannt geworden, obwohl die Notlage weiterhin andauert. Der Bericht
der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom 27. Mai 2004 über
die Nothilfepraxis hat zahlreiche weitere Fehler in der Nothilfegewährung
aufgelistet. Die Öffentlichkeit hat unter diesen Umständen
ein grosses Interesse an ungefilterten, amtlichen Informationen
über die Folgen des Sozialhilfeausschlusses. Dies gilt umso
mehr als der Bundesrat der Staatspolitischen Kommission des Ständerates
die Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle abgewiesenen Asylsuchenden
beantragt hat. Eine Diskussion über eine Ausdehnung kann nur
nach Abschluss des auf drei Jahre angelegten Monitorings des BFF
über die Auswirkungen der Praxisänderung stattfinden,
wenn Klarheit über die Folgen des Sozialhilfeausschlusses besteht.
Laut einem in der Fachzeitschrift ASYL 2004/Nr. 3 (hrsg. Schweizerische
Flüchltingshilfe) publizierten Direktionsbeschluss des BFF
vom 12. Februar 2004 wurde die Abteilung Medien und Kommunikation
des BFF beauftragt, „ab dem 1. März 2004 mittels sehr
grosser Medienpräsenz die Botschaft zu vermitteln, wonach die
abgewiesenen [verletzlichen] Personen vom BFF nicht auf die Strasse
gestellt, sondern in ihre Heimatländer zurückgewiesen
werden, weil ihre Rückkehr zulässig, zumutbar und möglich
ist“. Tatsächlich hat das BFF für verletzliche Personen
(Schwangere, unbegleitete Minderjährige, Familien mit kleinen
Kindern usw.) nur bis am 1. Juni 2004 keine Nichteintretensentscheide
gefällt. In der Antwort auf die Motion 03.3637, 18.12.2003,
Leutenegger Oberholzer Susanne, hat der Bundesrat noch festgehalten,
das genau dies nicht möglich sei. Mit der Rücksichtnahme
auf Verletzliche ist es seit dem 1. Juni 2004 vorbei: Auch sie sind
von Nichteintretensentscheiden, dem Sozialhilfeausschluss und dem
Ausschluss aus der Rückkehrhilfe betroffen. Es ist der Eindruck
entstanden, dass das BFF bewusst der Öffentlichkeit den Eindruck
vermitteln sollte, Verletzliche würden von diesen negativen
Folgen verschont. Der Nationalrat hat unter anderem unter diesem
Eindruck in der Sondersession vom Mai mit 87 zu 82 Stimmen die Anträge
zum Schutz von Verletzlichen knapp abgelehnt. Für Verletzliche
sind besondere Schutzmassnahmen nötig.
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