AKW-Betriebsdauer-Prognosen
Motion von Nationalrätin Ursula Wyss vom 16. September
2003
Text des Vorstosses: Der Bundesrat wird aufgefordert,
zusammen mit den AKW-Betreibern für jede Reaktoranlage eine
realistische Prognose zu erarbeiten, wie lange diese aufgrund des
heutigen Wissensstandes und der aus heutiger Sicht absehbaren Entwicklung
der Alterung der sicherheitsrelevanten Bestandteile voraussichtlich
als „noch sicher“ beurteilt und weiter betrieben werden
kann.
Es ist detailliert auszuweisen, inwieweit die Kenntnisse, auf welchen
die Prognosen basieren, gesichert sind, wo Kenntnislücken und
Unsicherheiten bestehen und mit welchen Sicherheitsmargen gerechnet
wird.
Für Beznau und Mühleberg sind die Prognosen bis Ende
2004 vorzulegen, für Gösgen und Leibstadt bis Ende 2005.
Begründung:Bei dieser Forderung handelt es
sich um die Umsetzung des Volksentscheids vom 18.5.2003, nach welchem
sich die Ausserbetriebnahme der AKWs nach deren Sicherheit zu richten
hat.
Betriebsdauer-Prognosen erfüllen zwei Aufgaben: Sie dienen
einerseits als Frühwarn-Instrument, das ermöglichen soll,
frühzeitig zu erkennen, wo sich in den alternden Atomkraftwerkanlagen
Sicherheitsdefizite anbahnen. Andererseits geben sie einen Zeitrahmen
für die so oder so früher oder später notwendig werdende
Planung des Atomstromersatzes.
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