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AKW-Betriebsdauer-Prognosen

Motion von Nationalrätin Ursula Wyss vom 16. September 2003

Text des Vorstosses: Der Bundesrat wird aufgefordert, zusammen mit den AKW-Betreibern für jede Reaktoranlage eine realistische Prognose zu erarbeiten, wie lange diese aufgrund des heutigen Wissensstandes und der aus heutiger Sicht absehbaren Entwicklung der Alterung der sicherheitsrelevanten Bestandteile voraussichtlich als „noch sicher“ beurteilt und weiter betrieben werden kann.

Es ist detailliert auszuweisen, inwieweit die Kenntnisse, auf welchen die Prognosen basieren, gesichert sind, wo Kenntnislücken und Unsicherheiten bestehen und mit welchen Sicherheitsmargen gerechnet wird.

Für Beznau und Mühleberg sind die Prognosen bis Ende 2004 vorzulegen, für Gösgen und Leibstadt bis Ende 2005.

Begründung:Bei dieser Forderung handelt es sich um die Umsetzung des Volksentscheids vom 18.5.2003, nach welchem sich die Ausserbetriebnahme der AKWs nach deren Sicherheit zu richten hat.

Betriebsdauer-Prognosen erfüllen zwei Aufgaben: Sie dienen einerseits als Frühwarn-Instrument, das ermöglichen soll, frühzeitig zu erkennen, wo sich in den alternden Atomkraftwerkanlagen Sicherheitsdefizite anbahnen. Andererseits geben sie einen Zeitrahmen für die so oder so früher oder später notwendig werdende Planung des Atomstromersatzes.

 

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