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Massnahmen bei Überschreiten der Ozon-Grenzwerte

Motion von Nationalrätin Ursula Wyss vom 13. September 2003

Text des Vorstosses: Der Bundesrat wird aufgefordert, beim Überschreiten der Ozon-Grenzwerte verbindliche Notmassnahmen zu erlassen.

Begründung: Der Grenzwert der Ozon-Konzentration dürfte gemäss Luftreinhalteverordnung einmal im Jahr während einer Stunde um 120mg/m3 überschritten werden. Im Sommer 2003 wurde er jedoch rund 1000 Mal überschritten. Eine solche Diskrepanz zwischen gesetzlicher Vorschrift und Realität verlangt nach aktivem politischem Handeln. Nebst den erforderlichen – z.T. bereits eingeleiteten – mittel- und langfristigen Massnahmen, müssen bei massiven Überschreitungen der Grenzwerte kurzfristig Notfall-Massnahmen ergriffen werden.

Obwohl die Schweiz im letzten Jahrzehnt einiges gegen die hohen Ozonwerte unternommen hat, werden die Grenzwerte jedes Jahr x-fach überschritten.

Es geht nicht an, dass bei massiven Grenzwertüberschreitungen, wie sie die Schweizer Bevölkerung im Sommer 2003 ertragen musste, keine aktive Abhilfe unternommen wird. Die Massnahmen einzelner Kantone können dem Ernst der Lage nur beschränkt Rechnung tragen. Zudem ist aufgrund der weiträumigen Verbreitung der Vorläufersubstanzen von Ozon (insbesondere Stickoxide und flüchtige Kohlenwasserstoffe) ein schweizerisch koordiniertes Vorgehen erforderlich.

 

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