Massnahmen bei Überschreiten der Ozon-Grenzwerte
Motion von Nationalrätin Ursula Wyss vom 13. September
2003
Text des Vorstosses: Der Bundesrat wird aufgefordert,
beim Überschreiten der Ozon-Grenzwerte verbindliche Notmassnahmen
zu erlassen.
Begründung: Der Grenzwert der Ozon-Konzentration
dürfte gemäss Luftreinhalteverordnung einmal im Jahr während
einer Stunde um 120mg/m3 überschritten werden. Im Sommer 2003
wurde er jedoch rund 1000 Mal überschritten. Eine solche Diskrepanz
zwischen gesetzlicher Vorschrift und Realität verlangt nach
aktivem politischem Handeln. Nebst den erforderlichen – z.T.
bereits eingeleiteten – mittel- und langfristigen Massnahmen,
müssen bei massiven Überschreitungen der Grenzwerte kurzfristig
Notfall-Massnahmen ergriffen werden.
Obwohl die Schweiz im letzten Jahrzehnt einiges gegen die hohen
Ozonwerte unternommen hat, werden die Grenzwerte jedes Jahr x-fach
überschritten.
Es geht nicht an, dass bei massiven Grenzwertüberschreitungen,
wie sie die Schweizer Bevölkerung im Sommer 2003 ertragen musste,
keine aktive Abhilfe unternommen wird. Die Massnahmen einzelner
Kantone können dem Ernst der Lage nur beschränkt Rechnung
tragen. Zudem ist aufgrund der weiträumigen Verbreitung der
Vorläufersubstanzen von Ozon (insbesondere Stickoxide und flüchtige
Kohlenwasserstoffe) ein schweizerisch koordiniertes Vorgehen erforderlich.
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