Verbot Tabakwerbung auch in der Schweiz
Motion von Ursula Wyss vom 12. Dezember 2002 für ein Verbot
Tabakwerbung auch in der Schweiz
Motion: Der Bundesrat wird aufgefordert, analog dem Entscheid
der EU vom 2.12. 2002, die Tabakwerbung auch in den Schweizerischen
Printmedien zu verbieten. Weiter wird der Bundesrat erbeten, der
Empfehlung an die Mitgliedsstaaten nachzukommen, die Tabakwerbung
auch auf Plakaten und in Kinos zu unterbinden.
Begründung: Künftig soll in der EU die Tabakwerbung
in der Presse, im Internet und im Radio sowie das Sponsoring von
Veranstaltungen mit grenzüberschreitendem Charakter verboten
werden. Zudem wurden die Mitgliedländer aufgefordert, auch
die Plakat- und Kinowerbung für Tabakwaren zu verbieten.
Es ist hinlänglich bekannt, dass die Tabakwerbung insbesondere
bei Jugendlichen einen starken Effekt auf das Konsumverhalten hat.
Es ist daher gesundheitspolitisch unverantwortlich, Tabakwerbung
nicht zu verbieten.
Zudem ist es die beste Prävention, erst gar nicht für
unerwünschte Produkte und deren Konsum werben zu lassen. Eine
Präventionspolitik, die mit einem Bruchteil der finanziellen
Mittel gegen die gleichzeitige Tabakwerbeoffensive anzutreten hat,
kann nicht von ernsthaftem politischem Willen geleitet sein.
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