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Verbot Tabakwerbung auch in der Schweiz

Motion von Ursula Wyss vom 12. Dezember 2002 für ein Verbot Tabakwerbung auch in der Schweiz

Motion: Der Bundesrat wird aufgefordert, analog dem Entscheid der EU vom 2.12. 2002, die Tabakwerbung auch in den Schweizerischen Printmedien zu verbieten. Weiter wird der Bundesrat erbeten, der Empfehlung an die Mitgliedsstaaten nachzukommen, die Tabakwerbung auch auf Plakaten und in Kinos zu unterbinden.

Begründung: Künftig soll in der EU die Tabakwerbung in der Presse, im Internet und im Radio sowie das Sponsoring von Veranstaltungen mit grenzüberschreitendem Charakter verboten werden. Zudem wurden die Mitgliedländer aufgefordert, auch die Plakat- und Kinowerbung für Tabakwaren zu verbieten.

Es ist hinlänglich bekannt, dass die Tabakwerbung insbesondere bei Jugendlichen einen starken Effekt auf das Konsumverhalten hat. Es ist daher gesundheitspolitisch unverantwortlich, Tabakwerbung nicht zu verbieten.
Zudem ist es die beste Prävention, erst gar nicht für unerwünschte Produkte und deren Konsum werben zu lassen. Eine Präventionspolitik, die mit einem Bruchteil der finanziellen Mittel gegen die gleichzeitige Tabakwerbeoffensive anzutreten hat, kann nicht von ernsthaftem politischem Willen geleitet sein.

 

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