Postulat: Konjunkturpaket. Berufsqualifikationsprogramm zur Verhinderung
von Arbeitslosigkeit
Postulat vom 30. September 2002 für Berufsqualifikationsprogramme
zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird gebeten, ein Programm zur beruflichen Qualifikation
und Arbeitsmarktintegration für stellenlose oder von Arbeitslosigkeit
bedrohte Arbeitnehmende einzuleiten. Namentlich sind über die
heutigen aktiven Arbeitsmarktmassnahmen nach Bundesgesetz über
die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
(Avig) hinaus zusätzlich folgende Förderprogramme zu prüfen:
- Fördermassnahmen zur beruflichen Weiterbildung, Umschulung,
Nachholbildung oder Integration;
- Förderung von Zwischenlösungen (zehntes Schuljahr,
Betriebspraktika, Motivationskurse, Vermittlung usw.) für
schulisch Schwächere mit dem Ziel, ihnen den Eintritt in
eine Berufslehre oder eine berufspraktische Ausbildung (neu: zweijährige
Grundbildung) zu ermöglichen.
Diese Massnahmen sollen entweder mit zusätzlichen Aufwendungen
nach Avig (Pilotartikel) oder mit Sonderleistungen des Bundes in
der Grössenordnung von 50 bis 100 Millionen Franken für
vorläufig zwei bis drei Jahre finanziert oder mitfinanziert
werden.
Begründung
Der Konjunktureinbruch seit Ende 2001 hat die Arbeitslosenzahlen
hinaufschnellen lassen. Ein weiterer Anstieg der Erwerbslosigkeit
ist zu erwarten.
In erster Linie sind von der Erwerbslosigkeit die beruflich wenig
Qualifizierten betroffen. Die überproportionale Arbeitslosenquote
fällt vor allem in den Wirtschaftszweigen Gastgewerbe, persönliche
Dienstleistungen (Reinigungsdienste) und übrige Dienstleistungen
auf, abgesehen den Berufsopfern der Shareholder-orientierten Branchen
(Beratung, Planung, Informatik). Die Entlassung erfolgt meist nach
dem Prinzip Last-in-first-out , d. h., wer zuletzt angestellt worden
und am wenigsten qualifiziert ist, wird zuerst entlassen.
Diese Anatomie der Arbeitslosigkeit zwingt zu einem präventiven
und konjunkturpolitischen Handeln des Bundes. Nachholbildung und
berufliche Nachqualifikation sind die lohnendste Investition für
die Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Verminderung von Sozialkosten.
Bei beruflich Ausgebildeten ist das Risiko, arbeitslos zu werden,
dreimal tiefer als bei Unqualifizierten.
Im Lehrstellenbereich kennen wir das strukturelle Dauerproblem,
dass fremdsprachige und schulisch schwächere Jugendliche den
Eintritt in eine Berufslehre oder berufspraktische Ausbildung (zweijährige
Grundbildung nach neuem Berufsbildungsgesetz) nicht schaffen. Im
Sinne einer Sonderanstrengung sollte der Bund die Programme mit
positiven Resultaten, die mit dem Lehrstellenbeschluss II initiiert
worden sind, weiterführen bzw. die Kantone beim Ausbau unterstützen.
Es geht hier um jene Förderbereiche, die nicht durch das neue
Berufsbildungsgesetz und mit dem BFT-Kredit abgedeckt sein werden.
Stellungnahme des Bundesrates 09.12.2002
Ein hohes und auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes ausgerichtetes
Bildungsniveau verringert die Gefahr der Arbeitslosigkeit. Daher
sieht das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung
und die Insolvenzentschädigung (Avig) arbeitsmarktliche Massnahmen
vor. Ziel dieser Massnahmen ist es, die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung
zu fördern, indem gezielt individuelle Defizite (Bildung, Erfahrung)
behoben und somit die Chancen im Arbeitsmarkt erhöht werden.
Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen stehen
folgende arbeitsmarktliche Massnahmen zur Verfügung: Kurse,
Übungsfirmen, Ausbildungspraktika, Programme zur vorübergehenden
Beschäftigung, Berufspraktika, Motivationssemester für
Jugendliche, Einarbeitungs-, Ausbildungszuschüsse, die Förderung
der selbstständigen Erwerbstätigkeit sowie Pendler- und
Wochenaufenthaltsbeiträge.
Im Jahre 2001 wurden von der Arbeitslosenversicherung insgesamt
334,7 Millionen Franken für arbeitsmarktliche Massnahmen eingesetzt.
Die Bildungsmassnahmen (Kurse, Übungsfirmen und Ausbildungspraktika)
nahmen mit 152 Millionen Franken einen Anteil von 45,4 Prozent ein.
Rund 71,9 Prozent aller Personen, welche arbeitsmarktliche Massnahmen
beanspruchten, besuchten solche Bildungsmassnahmen.
Aufgrund der ansteigenden Arbeitslosenzahlen nahmen im Jahre 2002
sowohl die Ausgaben als auch die Teilnehmer arbeitsmarktlicher Massnahmen
kontinuierlich zu. Im November 2002 lagen die Ausgaben 28 Prozent
höher als im Vorjahresmonat, die Teilnehmerzahlen nahmen sogar
um 37 Prozent zu.
Wie diese Entwicklung zeigt, ist das System der arbeitsmarktlichen
Massnahmen flexibel und reagiert rasch auf steigende Arbeitslosenzahlen.
Es gibt keinen Plafond, sodass arbeitsmarktliche Massnahmen je nach
Arbeitsmarktsituation durch die Kantone weiter ausgebaut und angepasst
werden können. Daher sind keine zusätzlichen Massnahmen
des Bundes nötig.
Die vom Stimmvolk im November 2002 angenommene Revision des Avig
erlaubt nach deren Einführung eine verstärkte interinstitutionelle
und interkantonale Zusammenarbeit. Dies ermöglicht einen gezielten
Auf- bzw. Ausbau bestehender und zusätzlicher Massnahmen (z.
B. den Ausbau der Motivationssemester).
Im Jahresbericht 2002 Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung wird
das Seco, Direktion für Arbeit, speziell auf die arbeitsmarktlichen
Massnahmen mit präventivem Charakter eingehen.
Erklärung des Bundesrates 09.12.2002
Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
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