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Bessere Kontrollen – weniger Kriminalität

Ja zur Volksinitiative "Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz"

Ursula Wyss in der Fachzeitschrift Suchtmagazin, Juni 2008

Am 30. November 2008 wird die Schweizer Stimmbevölkerung über die Volksinitiative „Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“ abstimmen. Die Initiative reagiert auf die Cannabis-Problematik mit einem neuen Ansatz: Anstatt ein generelles Verbot auszusprechen, setzt sie differenzierte, klare Leitplanken und definiert schweizweit verbindlich, was geht und was nicht geht. Damit werden die die Prävention verstärkt und der Kinder- und Jugendschutz in der Drogenpolitik garantiert. Deshalb bin ich Mitglied im Initiativkomitee dieser Initiative.

Klare Signale
Die Initiative will die Bestrafung des Cannabiskonsums bei Erwachsenen stoppen und definiert, unter welchen Bedingungen der Anbau und der Verkauf von Cannabis nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden sollen. Dabei sollen nach dem Willen des Initiativkomitees auf Gesetzesstufe klare und recht strenge Eckwerte verankert werden:

Konsum:

  • soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich straffrei werden.
  • bleibt überall dort verboten, wo Rauchen verboten ist.
  • die Gemeinden haben wie bisher je nach lokalen Sensibilitäten die Möglichkeit, örtliche Konsumverbote auszusprechen.

Handel:

  • Die Anforderungen an die Verkaufsstellen werden von Bund, Kantonen und Gemeinden definiert.
  • Cannabis darf nur in beschränkten Mengen (Eigenbedarf) an Erwachsene mit Wohnsitz in der Schweiz verkauft werden (Kontrolle der Menge z.B. durch Chip-Karte); das Parlament legt Grenzwerte fest.
  • Der Jugendschutz muss eingehalten werden; es besteht eine strenge Ausweispflicht. Wer Minderjährigen Cannabis abgibt, wird bestraft.
  • Die verkauften Produkte müssen Herkunft, Qualität, Saatgut und THC-Gehalt deklarieren.
  • Werbung ist in jedem Fall verboten.

Anbau:

  • Anbau für den Eigenbedarf ist straffrei, wobei Weitergeben und –verkaufen verboten bleiben.
  • Anbau in grösseren Mengen muss gemeldet werden und definierten Anforderungen (Gütesiegel) genügen; Saatgut, Menge, Abnehmer und Maximalmenge für Anbau müssen definiert sein.
  • Richtlinien definieren den Einsatz erlaubter Pestizide.
  • THC-Grenzwerte können vom Gesetzgeber festgelegt werden.

Jugendschutz:

  • Klares Signal: Cannabiskonsum ist erst ab 18 Jahren straffrei.
  • Wie bei allen Jugendschutzbestimmungen werden bei Zuwiderhandlungen die Händler strafrechtlich und die Jugendlichen primär disziplinarisch belangt.
  • Eltern, Lehrpersonen und Lehrmeister können sich jederzeit kostenlos an eine Beratungsstelle wenden, wenn Jugendliche kiffen.

Die Cannabis-Entkriminalisierung darf also nicht als falsches Signal verstanden werden: Cannabis ist keine zu verharmlosende Substanz und darf auch nicht banalisiert werden. Cannabis schadet in jedem Fall – sofern es vermischt mit Tabak geraucht wird – den Atemwegen und kann Lungenkrebs mitverursachen. Auch kann Cannabis die Entwicklung psychischer Krankheiten beschleunigen und ihre Heilung ungünstig beeinflussen (wenn auch nach aktuellem Stand der Wissenschaft kaum ursächlich auslösen). Aus Public Health-Perspektive muss in jedem Fall das Ziel sein, die Zahl der chronischen Problem-Konsument/innen möglichst gering und das Alter beim Erstkonsum möglichst hoch zu halten.
Gleichzeitig darf Cannabis aber auch nicht dämonisiert werden. Nur eine kleine Minderheit der Konsumierenden entwickelt Probleme. Eine körperliche Abhängigkeit gibt es kaum (wenngleich die Entwöhnung psychisch komplizierter sein kann). Ebenso gibt es keine tödliche Überdosis wie bei Alkohol oder Heroin.

Leerlauf stoppen, wirksam kontrollieren

Um die Problematik in den Griff zu bekommen, braucht es vor allem einen nüchternen Umgang: Dem weit verbreiteten Umgang mit Cannabis (offizielle Zahlen gehen von rund 500‘000 Cannabis-Konsument/innen aus) soll nicht mit dem Strafgesetz, sondern mit klaren Regulierungen und verstärktem Jugendschutz begegnet werden. Die Erfahrungen in der Schweiz zeigen klar: Die bisherige Praxis war untauglich, führte zu grosser Willkür und Rechtunsicherheit und hatte keine präventive Wirkung. Es liegen auch keine neuen Befunde vor, die belegen würden, dass die Cannabis-Prohibition die Prävalenz des Konsums zu senken vermag. Ebenso zeigt der internationale Vergleich keinen Zusammenhang zwischen strengen gesetzlichen Regelungen und tiefen Konsumraten (Reinarman et al., 2004).
Das heutige Totalverbot erschwert aber eine differenzierte Aufklärung und hindert insbesondere Jugendliche daran, bei allfälligen Problemen das offene Gespräch mit ihren erwachsenen Bezugspersonen zu suchen. Die heute im Gesetz verankerte Konsumbestrafung für Cannabis schafft viele Begleitprobleme: Das Gesetz ist genau genommen das Problem, dessen Lösung es zu sein vorgibt! Auch hat das Verbot die Konsumzunahme der letzten Jahre – eine Verfünffachung innert 30 Jahren – nicht verhindern können.
Die Konsumbestrafung belastet Justiz und Polizei mit einer Flut von Administrativprozessen. Findet aber keine Strafverfolgung statt (was wegen der grossen Zahl von Verzeigungen in aller Regel der Fall ist) wird der Rechtsstaat unglaubwürdig. Das grösste Interesse am Cannabis-Verbot haben letztendlich die Händler auf dem Schwarzmarkt: Das Cannabis-Verbot macht den Cannabis-Handel zum lukrativen Betätigungsfeld für Drogendealer und treibt den Preis in die Höhe. Der Schwarzmarkt entwickelt sich in eine völlig unerwünschte Richtung: Statt lokalen Herstellern und Händlern beherrschen zunehmend internationale kriminelle Netzwerke den Cannabis-Markt. Das Cannabis-Verbot pumpt jedes Jahr tausend Millionen Franken in die Unterwelt –und entzieht dem Staat Steuereinnahmen in der Höhe von mehreren hundert Millionen Franken. Eine Qualitätskontrolle ist demgegenüber völlig verunmöglicht. Statt dass klare Deklarationsrichtlinien bestehen würden, werden Pestizid-verunreinigte Produkte mit unnötig hohem Schädlichkeitspotenzial verkauft und konsumiert.
Kurz: Es herrscht ein riesiges Durcheinander. Gerade für Jugendliche sind kohärente und konsequent umgesetzte Regeln aber von zentraler Bedeutung, wenn man die drogenpolitischen Absichten auch durchzusetzen will. Die Hanf-Initiative schafft hier Ordnung und setzt klare Leitplanken. Eine Cannabis-Politik mit Augenmass setzt ein klares normatives Signal: Wir wollen nicht, dass Minderjährige kiffen. Wer diese Grenze überschreitet, muss Hilfe in Anspruch nehmen. Die Fachwelt hat in den letzten Jahren wirksame Programme und Angebote für Cannabis-konsumierende Jugendliche (und Erwachsene) entwickelt. Die Effekte therapeutischer Interventionen wirken belegtermassen noch lange nach Beendigung der Intervention positiv nach.

Auf dem Weg zu einer umfassenden Betrachtung von Suchtmitteln

Die Geschichte zeigt, dass die meisten Mittel, die Sucht erzeugen können, in der Vergangenheit zeitweise erlaubt, dann verboten und dann schliesslich mit gesetzlichen oder gesellschaftlichen Regeln toleriert wurden. Tabak und Alkohol sind dafür klassische Beispiele. Der unterschiedlichen Gefährdung beim Konsum der einzelnen Stoffe ist dabei nicht mit dem Strafgesetz, sondern mit einer differenzierten Regulierung bezüglich der Erhältlichkeit, der Besteuerung und vor allem auch des Jugendschutzes zu begegnen.
Mit diesem Ansinnen steht die Hanf-Initiative auch ganz in der Tradition der fachlichen Diskussion: So hat die Eidg. Kommission für Drogenfragen in ihrem Bericht «psychoaktiv.ch» 2005 die Etablierung einer «kohärenten Suchtpolitik» gefordert, welche psychoaktive Substanzen nicht verbietet, sondern nach Massgabe ihrer wissenschaftlich erwiesenen Gefährlichkeit transparent reguliert. Alle namhaften Fachverbände unterstützen die Hanf-Initiative. Und sogar der Bundesrat ist eigentlich für die Hanf-Initiative, auch wenn er aus formalen Gründen die Ablehnung empfiehlt. In seiner Botschaft schreibt er deutlich: «Grundsätzlich entspricht die Hanfinitiative der Stossrichtung der Botschaft des Bundesrates vom 9. März 2001 über die Änderung des BetmG und steht damit nicht im Widerspruch zur bisherigen Drogenpolitik des Bundesrates».

Reinarman C., Cohen, A., Kaal H.L. (2004). The Limited Relevance of Drug Policy: Cannabis in Amsterdam and San Francisco. American Journal of Public Health. Vol. 94, No. 5. May 2004, 836-842.

 

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