Bessere Kontrollen – weniger Kriminalität
Ja zur Volksinitiative "Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz"
Ursula Wyss in der Fachzeitschrift
Suchtmagazin, Juni 2008
Am 30. November 2008 wird die Schweizer Stimmbevölkerung über die
Volksinitiative „Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem
Jugendschutz“ abstimmen. Die Initiative reagiert auf die
Cannabis-Problematik mit einem neuen Ansatz: Anstatt ein generelles
Verbot auszusprechen, setzt sie differenzierte, klare Leitplanken
und definiert schweizweit verbindlich, was geht und was nicht geht.
Damit werden die die Prävention verstärkt und der Kinder- und
Jugendschutz in der Drogenpolitik garantiert. Deshalb bin ich
Mitglied im Initiativkomitee dieser Initiative.
Klare Signale
Die Initiative will die Bestrafung des Cannabiskonsums bei
Erwachsenen stoppen und definiert, unter welchen Bedingungen der
Anbau und der Verkauf von Cannabis nicht mehr strafrechtlich
verfolgt werden sollen. Dabei sollen nach dem Willen des
Initiativkomitees auf Gesetzesstufe klare und recht strenge Eckwerte
verankert werden:
Konsum:
- soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich straffrei
werden.
- bleibt überall dort verboten, wo Rauchen verboten ist.
- die Gemeinden haben wie bisher je nach lokalen
Sensibilitäten die Möglichkeit, örtliche Konsumverbote
auszusprechen.
Handel:
- Die Anforderungen an die Verkaufsstellen werden von Bund,
Kantonen und Gemeinden definiert.
- Cannabis darf nur in beschränkten Mengen (Eigenbedarf) an
Erwachsene mit Wohnsitz in der Schweiz verkauft werden
(Kontrolle der Menge z.B. durch Chip-Karte); das Parlament legt
Grenzwerte fest.
- Der Jugendschutz muss eingehalten werden; es besteht eine
strenge Ausweispflicht. Wer Minderjährigen Cannabis abgibt, wird
bestraft.
- Die verkauften Produkte müssen Herkunft, Qualität, Saatgut
und THC-Gehalt deklarieren.
- Werbung ist in jedem Fall verboten.
Anbau:
- Anbau für den Eigenbedarf ist straffrei, wobei Weitergeben
und –verkaufen verboten bleiben.
- Anbau in grösseren Mengen muss gemeldet
werden und definierten Anforderungen (Gütesiegel) genügen; Saatgut,
Menge, Abnehmer und Maximalmenge für Anbau müssen definiert sein.
- Richtlinien definieren den Einsatz erlaubter
Pestizide.
- THC-Grenzwerte können vom Gesetzgeber
festgelegt werden.
Jugendschutz:
- Klares Signal: Cannabiskonsum ist erst ab 18 Jahren
straffrei.
- Wie bei allen Jugendschutzbestimmungen werden bei
Zuwiderhandlungen die Händler strafrechtlich und die Jugendlichen
primär disziplinarisch belangt.
- Eltern, Lehrpersonen und Lehrmeister können sich jederzeit
kostenlos an eine Beratungsstelle wenden, wenn Jugendliche kiffen.
Die Cannabis-Entkriminalisierung darf also nicht als falsches
Signal verstanden werden: Cannabis ist keine zu verharmlosende
Substanz und darf auch nicht banalisiert werden. Cannabis schadet in
jedem Fall – sofern es vermischt mit Tabak geraucht wird – den
Atemwegen und kann Lungenkrebs mitverursachen. Auch kann Cannabis
die Entwicklung psychischer Krankheiten beschleunigen und ihre
Heilung ungünstig beeinflussen (wenn auch nach aktuellem Stand der
Wissenschaft kaum ursächlich auslösen). Aus Public
Health-Perspektive muss in jedem Fall das Ziel sein, die Zahl der
chronischen Problem-Konsument/innen möglichst gering und das Alter
beim Erstkonsum möglichst hoch zu halten.
Gleichzeitig darf Cannabis aber auch nicht dämonisiert werden. Nur
eine kleine Minderheit der Konsumierenden entwickelt Probleme. Eine
körperliche Abhängigkeit gibt es kaum (wenngleich die Entwöhnung
psychisch komplizierter sein kann). Ebenso gibt es keine tödliche
Überdosis wie bei Alkohol oder Heroin.
Leerlauf stoppen, wirksam kontrollieren
Um die Problematik in den Griff zu bekommen, braucht es vor allem
einen nüchternen Umgang: Dem weit verbreiteten Umgang mit Cannabis
(offizielle Zahlen gehen von rund 500‘000 Cannabis-Konsument/innen
aus) soll nicht mit dem Strafgesetz, sondern mit klaren
Regulierungen und verstärktem Jugendschutz begegnet werden. Die
Erfahrungen in der Schweiz zeigen klar: Die bisherige Praxis war
untauglich, führte zu grosser Willkür und Rechtunsicherheit und
hatte keine präventive Wirkung. Es liegen auch keine neuen Befunde
vor, die belegen würden, dass die Cannabis-Prohibition die Prävalenz
des Konsums zu senken vermag. Ebenso zeigt der internationale
Vergleich keinen Zusammenhang zwischen strengen gesetzlichen
Regelungen und tiefen Konsumraten (Reinarman et al., 2004).
Das heutige Totalverbot erschwert aber eine differenzierte
Aufklärung und hindert insbesondere Jugendliche daran, bei
allfälligen Problemen das offene Gespräch mit ihren erwachsenen
Bezugspersonen zu suchen. Die heute im Gesetz verankerte
Konsumbestrafung für Cannabis schafft viele Begleitprobleme: Das
Gesetz ist genau genommen das Problem, dessen Lösung es zu sein
vorgibt! Auch hat das Verbot die Konsumzunahme der letzten Jahre –
eine Verfünffachung innert 30 Jahren – nicht verhindern können.
Die Konsumbestrafung belastet Justiz und Polizei mit einer Flut von
Administrativprozessen. Findet aber keine Strafverfolgung statt (was
wegen der grossen Zahl von Verzeigungen in aller Regel der Fall ist)
wird der Rechtsstaat unglaubwürdig. Das grösste Interesse am
Cannabis-Verbot haben letztendlich die Händler auf dem Schwarzmarkt:
Das Cannabis-Verbot macht den Cannabis-Handel zum lukrativen
Betätigungsfeld für Drogendealer und treibt den Preis in die Höhe.
Der Schwarzmarkt entwickelt sich in eine völlig unerwünschte
Richtung: Statt lokalen Herstellern und Händlern beherrschen
zunehmend internationale kriminelle Netzwerke den Cannabis-Markt.
Das Cannabis-Verbot pumpt jedes Jahr tausend Millionen Franken in
die Unterwelt –und entzieht dem Staat Steuereinnahmen in der Höhe
von mehreren hundert Millionen Franken. Eine Qualitätskontrolle ist
demgegenüber völlig verunmöglicht. Statt dass klare
Deklarationsrichtlinien bestehen würden, werden
Pestizid-verunreinigte Produkte mit unnötig hohem
Schädlichkeitspotenzial verkauft und konsumiert.
Kurz: Es herrscht ein riesiges Durcheinander. Gerade für Jugendliche
sind kohärente und konsequent umgesetzte Regeln aber von zentraler
Bedeutung, wenn man die drogenpolitischen Absichten auch
durchzusetzen will. Die Hanf-Initiative schafft hier Ordnung und
setzt klare Leitplanken. Eine Cannabis-Politik mit Augenmass setzt
ein klares normatives Signal: Wir wollen nicht, dass Minderjährige
kiffen. Wer diese Grenze überschreitet, muss Hilfe in Anspruch
nehmen. Die Fachwelt hat in den letzten Jahren wirksame Programme
und Angebote für Cannabis-konsumierende Jugendliche (und Erwachsene)
entwickelt. Die Effekte therapeutischer Interventionen wirken
belegtermassen noch lange nach Beendigung der Intervention positiv
nach.
Auf dem Weg zu einer umfassenden Betrachtung von Suchtmitteln
Die Geschichte zeigt, dass die meisten Mittel, die Sucht erzeugen
können, in der Vergangenheit zeitweise erlaubt, dann verboten und
dann schliesslich mit gesetzlichen oder gesellschaftlichen Regeln
toleriert wurden. Tabak und Alkohol sind dafür klassische Beispiele.
Der unterschiedlichen Gefährdung beim Konsum der einzelnen Stoffe
ist dabei nicht mit dem Strafgesetz, sondern mit einer
differenzierten Regulierung bezüglich der Erhältlichkeit, der
Besteuerung und vor allem auch des Jugendschutzes zu begegnen.
Mit diesem Ansinnen steht die Hanf-Initiative auch ganz in der
Tradition der fachlichen Diskussion: So hat die Eidg. Kommission für
Drogenfragen in ihrem Bericht «psychoaktiv.ch» 2005 die Etablierung
einer «kohärenten Suchtpolitik» gefordert, welche psychoaktive
Substanzen nicht verbietet, sondern nach Massgabe ihrer
wissenschaftlich erwiesenen Gefährlichkeit transparent reguliert.
Alle namhaften Fachverbände unterstützen die Hanf-Initiative. Und
sogar der Bundesrat ist eigentlich für die Hanf-Initiative, auch
wenn er aus formalen Gründen die Ablehnung empfiehlt. In seiner
Botschaft schreibt er deutlich: «Grundsätzlich entspricht die
Hanfinitiative der Stossrichtung der Botschaft des Bundesrates vom
9. März 2001 über die Änderung des BetmG und steht damit nicht im
Widerspruch zur bisherigen Drogenpolitik des Bundesrates».
Reinarman C., Cohen, A., Kaal H.L. (2004). The Limited
Relevance of Drug Policy: Cannabis in Amsterdam and San Francisco.
American Journal of Public Health. Vol. 94, No. 5. May 2004,
836-842.
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