Die SVP-Einbürgerungs-Initiative schafft keine restriktive Einbürgerungspolitik, sondern Willkür
Ursula Wyss, Nationalrätin und
Fraktionspräsidentin (SP), Bern, 30.04.2008
Das Bundesgericht hat 2003 Einbürgerungsentscheiden an der Urne
einen Riegel geschoben. Die Entscheide über Einbürgerungen müssen
begründet werden, damit willkürliche und/oder diskriminierende
Beschlüsse verhindert werden können. Auch wir Sozialdemokratinnen
und Sozialdemokraten wollen den Pass mit dem Schweizerkreuz nicht
einfach wahllos verschenken. In einem Rechtsstaat haben aber alle
Anspruch auf ein faires und korrektes Verfahren. Dieses
rechtsstaatliche Minimum will nun die SVP-Initiative aushebeln.
Die SVP-Initiative „Für demokratische Einbürgerungen“ will zum
Zustand vor dem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2003
zurückkehren. Dabei haben sich die Gemeinden mittlerweile längst
daran gewöhnt, die Entscheidungsfindung einer
Einbürgerungskommission anzuvertrauen. Auch in der Gemeinde Emmen,
die damals Anlass für den Bundesgerichtsentscheid war, wurden mit
der Einbürgerungskommission durchwegs positive Erfahrungen gemacht.
Die Initiative schürt dennoch ein unberechtigtes Misstrauen
gegenüber den heute für die Einbürgerungen verantwortlichen Gremien.
Dass diese Gremien meist eine äusserst ernsthafte und seriöse Arbeit
leisten und sich die Entscheide überhaupt nicht einfach machen, wird
dabei völlig ausser Acht gelassen.
Die Einbürgerung ist keine rein politische Frage: Es geht um Rechte
und Pflichten, und damit ist sie ein Rechtsakt. Dieser muss
begründet werden, weil man ihn anfechten können muss. Der
Gegenvorschlag des Parlaments versucht diese Brücke zwischen
Demokratie und Rechtsstaat zu schlagen. Man lässt die Demokratie bis
und mit Gemeindeversammlung über Einbürgerungsgesuche entscheiden;
aber danach muss ein ablehnender Entscheid begründet werden, damit
man ihn allenfalls rechtlich absichern kann. Willkürliche Entscheide
können so ausgeschlossen werden. Die SVP verwechselt mit ihrer
Initiative Willkür mit restriktiver Einbürgerungspolitik. Auch ohne
die Annahme der SVP-Initiative kann jede Gemeinde weiterhin
restriktiv einbürgern, aber sie muss im Einzelfall eine Begründung
liefern. Einen Anspruch auf Einbürgerung entsteht dadurch noch lange
nicht. Einbürgerungswillige müssen vielmehr den Bedingungen
entsprechen, die von ihnen verlangt werden. Dabei müssen die
Einbürgerungswilligen belegen, dass sie integriert sind. Aber in
einem Rechtsstaat gibt es einen Anspruch auf ein faires und
unwillkürliches Verfahren. Zudem haben Abgelehnte ein Recht zu
erfahren, warum ihr Gesuch abgelehnt wurde.
Die Zahl der Einbürgerungen ist seit 1990 angestiegen. Darauf hatte
der Bundesgerichtentscheid von 2003 keinen Einfluss. Vielmehr ist
die vermehrte Anzahl Einbürgerungen die Folge der Ausländerpolitik,
die während der Hochkonjunktur betrieben wurde. Heute erfüllen
900‘000 Ausländerinnen und Ausländer die formalen Voraussetzungen
zur Einbürgerung. Die Zahlen der Eingebürgerten stabilisierten sich
zwischen 2003 und 2005 auf relativ hohem Niveau. Der Sprung von
27‘000 auf knapp 35‘000 im Jahr 2006 ist auf die Änderung der
Gebührenverordnung zurückzuführen. Neu durften die Gebühren nur noch
kostendeckend sein und nicht mehr als fiskalische Einnahme benutzt
werden.
Von den Initianten wird behauptet, dass „die Schweiz bei den
Einbürgerungen europaweit an der Spitze steht“. Zur Berechnung der
Einbürgerungsrate muss die Anzahl Einbürgerungen aber in Relation
zur Anzahl der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz gestellt
werden – und nicht, wie es die SVP macht, in Beziehung zur
Gesamtbevölkerung. So rechnet in ganz Europa niemand. Nimmt man also
die richtigen Zahlen, dann weist die Schweiz mit 3,9 Prozent eine
unterdurchschnittliche Rate aus. Zudem kennen fast alle europäischen
Länder das „ius soli“, das heisst die Einbürgerung bei Geburt
(automatisch oder auf Anfrage). Dieser Weg zur Staatsbürgerschaft
wird in den Statistiken der betreffenden Länder nicht als
„Einbürgerung“ aufgeführt. In der Schweiz gibt es dieses Recht
nicht. Wer in der Schweiz von ausländischen Eltern geboren wird,
muss sich einbürgern lassen, um Schweizerin oder Schweizer zu
werden.
So sind die Bedingungen für die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts
verglichen mit den Ländern der EU strenger, was die Aufenthaltsdauer
im Land und in der Gemeinde anbelangt (die Wohnsitzfrist beträgt 12
Jahre, während diese in den europäischen Ländern in der Regel 5 bis
8 Jahre beträgt). Zudem zieht sich auch das dreistufige Verfahren
aufgrund seiner Komplexität bis zur Erlangung des Schweizer
Bürgerrechts in die Länge (mindestens 3 Jahre). Aber um diese
Bedingungen geht es am 1. Juni überhaupt nicht. Vielmehr geht es
einmal mehr darum, mit Angstmacherei, halbwahren Behauptungen und
dem Schüren von Ressentiments die Stimmung aufzuheizen und die SVP
als einziges Bollwerk gegen „Masseneinbürgerungen“ zu profilieren.
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