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Die SVP-Einbürgerungs-Initiative schafft keine restriktive Einbürgerungspolitik, sondern Willkür

Ursula Wyss, Nationalrätin und Fraktionspräsidentin (SP), Bern, 30.04.2008

Das Bundesgericht hat 2003 Einbürgerungsentscheiden an der Urne einen Riegel geschoben. Die Entscheide über Einbürgerungen müssen begründet werden, damit willkürliche und/oder diskriminierende Beschlüsse verhindert werden können. Auch wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen den Pass mit dem Schweizerkreuz nicht einfach wahllos verschenken. In einem Rechtsstaat haben aber alle Anspruch auf ein faires und korrektes Verfahren. Dieses rechtsstaatliche Minimum will nun die SVP-Initiative aushebeln.

Die SVP-Initiative „Für demokratische Einbürgerungen“ will zum Zustand vor dem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2003 zurückkehren. Dabei haben sich die Gemeinden mittlerweile längst daran gewöhnt, die Entscheidungsfindung einer Einbürgerungskommission anzuvertrauen. Auch in der Gemeinde Emmen, die damals Anlass für den Bundesgerichtsentscheid war, wurden mit der Einbürgerungskommission durchwegs positive Erfahrungen gemacht. Die Initiative schürt dennoch ein unberechtigtes Misstrauen gegenüber den heute für die Einbürgerungen verantwortlichen Gremien. Dass diese Gremien meist eine äusserst ernsthafte und seriöse Arbeit leisten und sich die Entscheide überhaupt nicht einfach machen, wird dabei völlig ausser Acht gelassen.

Die Einbürgerung ist keine rein politische Frage: Es geht um Rechte und Pflichten, und damit ist sie ein Rechtsakt. Dieser muss begründet werden, weil man ihn anfechten können muss. Der Gegenvorschlag des Parlaments versucht diese Brücke zwischen Demokratie und Rechtsstaat zu schlagen. Man lässt die Demokratie bis und mit Gemeindeversammlung über Einbürgerungsgesuche entscheiden; aber danach muss ein ablehnender Entscheid begründet werden, damit man ihn allenfalls rechtlich absichern kann. Willkürliche Entscheide können so ausgeschlossen werden. Die SVP verwechselt mit ihrer Initiative Willkür mit restriktiver Einbürgerungspolitik. Auch ohne die Annahme der SVP-Initiative kann jede Gemeinde weiterhin restriktiv einbürgern, aber sie muss im Einzelfall eine Begründung liefern. Einen Anspruch auf Einbürgerung entsteht dadurch noch lange nicht. Einbürgerungswillige müssen vielmehr den Bedingungen entsprechen, die von ihnen verlangt werden. Dabei müssen die Einbürgerungswilligen belegen, dass sie integriert sind. Aber in einem Rechtsstaat gibt es einen Anspruch auf ein faires und unwillkürliches Verfahren. Zudem haben Abgelehnte ein Recht zu erfahren, warum ihr Gesuch abgelehnt wurde.

Die Zahl der Einbürgerungen ist seit 1990 angestiegen. Darauf hatte der Bundesgerichtentscheid von 2003 keinen Einfluss. Vielmehr ist die vermehrte Anzahl Einbürgerungen die Folge der Ausländerpolitik, die während der Hochkonjunktur betrieben wurde. Heute erfüllen 900‘000 Ausländerinnen und Ausländer die formalen Voraussetzungen zur Einbürgerung. Die Zahlen der Eingebürgerten stabilisierten sich zwischen 2003 und 2005 auf relativ hohem Niveau. Der Sprung von 27‘000 auf knapp 35‘000 im Jahr 2006 ist auf die Änderung der Gebührenverordnung zurückzuführen. Neu durften die Gebühren nur noch kostendeckend sein und nicht mehr als fiskalische Einnahme benutzt werden.

Von den Initianten wird behauptet, dass „die Schweiz bei den Einbürgerungen europaweit an der Spitze steht“. Zur Berechnung der Einbürgerungsrate muss die Anzahl Einbürgerungen aber in Relation zur Anzahl der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz gestellt werden – und nicht, wie es die SVP macht, in Beziehung zur Gesamtbevölkerung. So rechnet in ganz Europa niemand. Nimmt man also die richtigen Zahlen, dann weist die Schweiz mit 3,9 Prozent eine unterdurchschnittliche Rate aus. Zudem kennen fast alle europäischen Länder das „ius soli“, das heisst die Einbürgerung bei Geburt (automatisch oder auf Anfrage). Dieser Weg zur Staatsbürgerschaft wird in den Statistiken der betreffenden Länder nicht als „Einbürgerung“ aufgeführt. In der Schweiz gibt es dieses Recht nicht. Wer in der Schweiz von ausländischen Eltern geboren wird, muss sich einbürgern lassen, um Schweizerin oder Schweizer zu werden.

So sind die Bedingungen für die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts verglichen mit den Ländern der EU strenger, was die Aufenthaltsdauer im Land und in der Gemeinde anbelangt (die Wohnsitzfrist beträgt 12 Jahre, während diese in den europäischen Ländern in der Regel 5 bis 8 Jahre beträgt). Zudem zieht sich auch das dreistufige Verfahren aufgrund seiner Komplexität bis zur Erlangung des Schweizer Bürgerrechts in die Länge (mindestens 3 Jahre). Aber um diese Bedingungen geht es am 1. Juni überhaupt nicht. Vielmehr geht es einmal mehr darum, mit Angstmacherei, halbwahren Behauptungen und dem Schüren von Ressentiments die Stimmung aufzuheizen und die SVP als einziges Bollwerk gegen „Masseneinbürgerungen“ zu profilieren.

 

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