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Ja zur Weiterführung und Erweiterung der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union

Ursula Wyss, Dr.rer.oec., Nationalrätin und Fraktionspräsidentin, an der Medienkonferenz der SP Kanton Bern, 26.11.08

Bei der Abstimmung am 8. Februar 2009 geht um unsere Zusammenarbeit mit Europa: Es geht um die Weiterführung der Personenfreizügigkeit (seit 2002) mit den bisherigen Staaten der EU und um deren Ausweitung auf Bulgarien und Rumänien. Und weil die Fortführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen Staaten zwingend verknüpft ist mit allen Verträgen aus dem Paket Bilaterale I, geht es letztlich um nicht mehr und nicht weniger als die bilateralen Verträge als Ganzes.

Die Personenfreizügigkeit bildet das Rückgrat der bilateralen Verträge und unserer derzeitigen Beziehungen zur EU überhaupt. Es gibt keine Personenfreizügigkeit „à la carte“ und wer sagt, dass wir diese beispielsweise den neuen EU-Mitgliedern Rumänien und Bulgarien verweigern und dann trotzdem weiterhin bilaterale Verträge mit der EU haben könnten, der sagt nicht die Wahrheit. Eine Ungleichbehandlung ihrer Mitglieder würde die EU niemals akzeptieren. Wir würden ja auch nie und nimmer eine Ungleichbehandlung unserer Kantone akzeptieren. Und dies völlig zu Recht. Es war deshalb nur logisch und ehrlich und demokratisch, dass die Frage nach der Weiterführung und Erweiterung der Personenfreizügigkeit auch in einer Frage gestellt wird. Diese lautet klipp und klar: Wollen wir die Personenfreizügigkeit mit der ganzen EU oder wollen wir sie nicht? Etwas anderes ist nicht zu haben. Die SP steht ein für eine ungeteilte Personenfreizügigkeit mit der EU und dies mit Überzeugung.

Die Personenfreizügigkeit ist eine Erfolgsgeschichte für unser Land: Sie und mit ihr die bilateralen Verträge sind für unsere Exportwirtschaft überlebensnotwendig. Jeder 3. Franken wird im Handel mit der EU verdient. Wer das Erreichte in schwierigen Zeiten gefährdet, der handelt grobfahrlässig. Wir exportieren übrigens deutlich mehr in die neuen EU-Länder im Osten Europas, als dass wir von ihnen importieren. Dies gilt insbesondere auch für Rumänien und Bulgarien.

Die Personenfreizügigkeit ermöglicht es allen Schweizerinnen und Schweizer, sich für eine Arbeitstätigkeit in der EU nieder zu lassen und rund 400’000 Schweizerinnen und Schweizer tun dies auch.

Und durch die Personenfreizügigkeit kommen die für unsere Wirtschaft notwendigen Arbeitskräfte. Es ist dabei das Verdienst der Sozialdemokratischen Partei und der Gewerkschaften, dass jede Öffnung hin zu Europa immer auch von griffigen flankierenden Massnahmen begleitet worden ist, und dies wird auch in Zukunft so sein. Wir haben im Parlament – zusammen mit Gewerkschaften und Angestelltenorganisationen – verbindliche Regeln für den Arbeitsmarkt durchgesetzt, die Wildwüchse verhindern sollen. Und wir sorgen dafür, dass diese Regeln dann auch umgesetzt werden:

  • So wird es beispielsweise verbunden mit dieser Vorlage neu 20 Prozent mehr Inspektoren geben, 180 statt 150 wie bisher, um die flankierenden Massnahmen auch wirklich richtig vollziehen zu können.
  • Mit Blick auf die bevorstehende Abstimmung gelang es den Sozialpartnern zudem, im Bauhauptgewerbe wieder einen Landesmantelvertrag durchzusetzen.
  • Und neu wird auch der in diesem Zusammenhang wichtige Personalverleih, d.h. die Temporärarbeit, von einem Gesamtarbeitsvertrag erfasst.
  • Zudem haben wir lange Übergangsfristen für die Erweiterung der Freizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien erhalten. Bis 2019. Eine solche Politik der kontrollierten Öffnung schafft Vertrauen.

Die Debatte über die Weiterführung und Erweiterung der Personenfreizügigkeit wird angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation eine heftige sein. Um diese Abstimmung zu gewinnen, braucht es mit Sicherheit dieses Mal mehr als blühende Apfelbäume. Vielmehr müssen wir zeigen, dass wir nur gemeinsam mit einer offenen Wirtschaft unsere Leistungsfähigkeit sichern können.

 

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