Ja zur Weiterführung und Erweiterung der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union
Ursula Wyss, Dr.rer.oec.,
Nationalrätin und Fraktionspräsidentin, an der Medienkonferenz
der SP Kanton Bern, 26.11.08
Bei der Abstimmung am 8. Februar 2009 geht um unsere
Zusammenarbeit mit Europa: Es geht um die Weiterführung der
Personenfreizügigkeit (seit 2002) mit den bisherigen Staaten der EU
und um deren Ausweitung auf Bulgarien und Rumänien. Und weil die
Fortführung der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen Staaten
zwingend verknüpft ist mit allen Verträgen aus dem Paket Bilaterale
I, geht es letztlich um nicht mehr und nicht weniger als die
bilateralen Verträge als Ganzes.
Die Personenfreizügigkeit bildet das Rückgrat der bilateralen
Verträge und unserer derzeitigen Beziehungen zur EU überhaupt. Es
gibt keine Personenfreizügigkeit „à la carte“ und wer sagt, dass wir
diese beispielsweise den neuen EU-Mitgliedern Rumänien und Bulgarien
verweigern und dann trotzdem weiterhin bilaterale Verträge mit der
EU haben könnten, der sagt nicht die Wahrheit. Eine
Ungleichbehandlung ihrer Mitglieder würde die EU niemals
akzeptieren. Wir würden ja auch nie und nimmer eine
Ungleichbehandlung unserer Kantone akzeptieren. Und dies völlig zu
Recht. Es war deshalb nur logisch und ehrlich und demokratisch, dass
die Frage nach der Weiterführung und Erweiterung der
Personenfreizügigkeit auch in einer Frage gestellt wird. Diese
lautet klipp und klar: Wollen wir die Personenfreizügigkeit mit der
ganzen EU oder wollen wir sie nicht? Etwas anderes ist nicht zu
haben. Die SP steht ein für eine ungeteilte Personenfreizügigkeit
mit der EU und dies mit Überzeugung.
Die Personenfreizügigkeit ist eine Erfolgsgeschichte für unser
Land: Sie und mit ihr die bilateralen Verträge sind für unsere
Exportwirtschaft überlebensnotwendig. Jeder 3. Franken wird im
Handel mit der EU verdient. Wer das Erreichte in schwierigen Zeiten
gefährdet, der handelt grobfahrlässig. Wir exportieren übrigens
deutlich mehr in die neuen EU-Länder im Osten Europas, als dass wir
von ihnen importieren. Dies gilt insbesondere auch für Rumänien und
Bulgarien.
Die Personenfreizügigkeit ermöglicht es allen Schweizerinnen und
Schweizer, sich für eine Arbeitstätigkeit in der EU nieder zu lassen
und rund 400’000 Schweizerinnen und Schweizer tun dies auch.
Und durch die Personenfreizügigkeit kommen die für unsere
Wirtschaft notwendigen Arbeitskräfte. Es ist dabei das Verdienst der
Sozialdemokratischen Partei und der Gewerkschaften, dass jede
Öffnung hin zu Europa immer auch von griffigen flankierenden
Massnahmen begleitet worden ist, und dies wird auch in Zukunft so
sein. Wir haben im Parlament – zusammen mit Gewerkschaften und
Angestelltenorganisationen – verbindliche Regeln für den
Arbeitsmarkt durchgesetzt, die Wildwüchse verhindern sollen. Und wir
sorgen dafür, dass diese Regeln dann auch umgesetzt werden:
- So wird es beispielsweise verbunden mit dieser Vorlage neu
20 Prozent mehr Inspektoren geben, 180 statt 150 wie bisher, um
die flankierenden Massnahmen auch wirklich richtig vollziehen zu
können.
- Mit Blick auf die bevorstehende Abstimmung gelang es den
Sozialpartnern zudem, im Bauhauptgewerbe wieder einen
Landesmantelvertrag durchzusetzen.
- Und neu wird auch der in diesem Zusammenhang wichtige
Personalverleih, d.h. die Temporärarbeit, von einem
Gesamtarbeitsvertrag erfasst.
- Zudem haben wir lange Übergangsfristen für die Erweiterung
der Freizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien erhalten. Bis 2019.
Eine solche Politik der kontrollierten Öffnung schafft
Vertrauen.
Die Debatte über die Weiterführung und Erweiterung der
Personenfreizügigkeit wird angesichts der schwierigen
wirtschaftlichen Situation eine heftige sein. Um diese Abstimmung zu
gewinnen, braucht es mit Sicherheit dieses Mal mehr als blühende
Apfelbäume. Vielmehr müssen wir zeigen, dass wir nur gemeinsam mit
einer offenen Wirtschaft unsere Leistungsfähigkeit sichern können. |