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Ursula und die SP

 

 
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Freizügigkeitsabkommen mit der EU

Ursula Wyss in der Debatte im Nationalrat vom 28.05.2008

Wir haben vieles gehört über die EU und über unser Verhältnis zur EU. Jetzt stellt sich uns die alles entscheidende Frage: Was spricht für - Was spricht gegen die Personenfreizügigkeit? Und damit – mit der berühmten „Guillotineklausel“ verbunden – die Frage: Was spricht für den Bilateralismus - Was dagegen?

Eines ist klar: Eigentlich ist der Bilateralismus ein ineffizienter und schwerfälliger Weg. Und er untergräbt die Souveränität der Schweiz, weil wir aus Sachzwängen heraus gar nicht anders können als eine Unzahl an Gesetzestexten der EU anzupassen. Wir können dabei nur kopieren und nicht mitbestimmen – weil wir freiwillig im Vorzimmer der EU stehen bleiben. Der bilaterale Weg wird sich früher oder später als Sackgasse erweisen. Die einzig echte europapolitische Zukunftsperspektive der Schweiz ist der Beitritt zur Europäischen Union. Nur dann können wir unsere Anliegen auch direkt in die EU einbringen und mitbestimmen.

Doch bis dahin sind wir auf den Bilateralen Weg und die Personenfreizügigkeit angewiesen. Die Personenfreizügigkeit mit der EU war einer der zentralen Motoren für den wirtschaftlichen Aufschwung der letzten Jahre in der Schweiz. Weil wir selber in vielen Branchen zu wenig qualifiziertes Personal haben, ist unser Arbeitsmarkt auf Arbeitskräfte aus der EU angewiesen. Ohne sie würden in Spitälern und Heimen ganze Abteilungen, an Universitäten ganze Institute geschlossen werden müssen.

Wir leben und arbeiten in Europa. Und Europa lebt und arbeitet bei uns.
Es ist unbestritten: Die Personenfreizügigkeit bringt viele wirtschaftliche Vorteile. Aber sie stellt die Schweiz auch vor Herausforderungen: die Gefahr besteht, dass es zu einem zusätzlichen Druck auf die Löhne kommt und auch das mittlere Kader spürt die Konkurrenz. Zudem kommt es zu einem vermehrten Druck auf bezahlbaren Wohnraum.
Diese Herausforderungen stellen sich. Davor zu verzagen und sich in sein Schneckenhaus zurückzuziehen, wie dies die zahlreichen SVP-Rückweisungsanträge fordern, kann nicht die Lösung sein.

Im Gegenteil: wir müssen die Personenfreizügigkeit weiterführen. Dazu müssen wir jedoch gleichzeitig die flankierenden Massnahmen so verschärfen, dass der Druck auf unsere Löhne minimiert werden kann.
Für die SP sind auch flankierende Massnahmen im Wohnbereich nötig. Wir werden die Bevölkerung zu Recht nur für eine Zustimmung gewinnen können, wenn die berechtigten Ängste vor Lohndumping, Schwarzarbeit und teueren Wohnungen ausgeräumt werden können. Und dies geht nur mit griffigen flankierenden Massnahmen.

Das heisst klar: Die Personenfreizügigkeit – ja die gesamte Annäherung an die EU – ist eine grosse Herausforderung. Vielen Leuten machen diese Herausforderungen Angst. Darum müssen wir der Bevölkerung aufzeigen, dass die Schweiz auf ihre Nachbarn und den Austausch mit ihren Nachbarn angewiesen ist. Und wir müssen aufzeigen, was auf dem Spiel steht: Der Bilateralismus ist eben gerade kein „à-la-carte Menu“, in dem nach Lust und Laune ausgewählt werden kann, was uns gerade passt. Daher stehen mit der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auch die ganzen bisherigen Bilateralen auf dem Spiel. Konsequenterweise schreibt der Bundesrat in der Botschaft: „Von der Zustimmung zu beiden Vorlagen hängt für die Schweiz letztlich die Weiterführung des bilateralen Weges ab.“

Es wird keinen bilateralen Weg und keine Personenfreizügigkeit ohne Rumänien und Bulgarien geben. Rumänien und Bulgarien gehören zur EU. Für die Schweiz gibt es kein Auswahlrecht, mit welchen Staaten wir ein Personenfreizügigkeitsabkommen haben wollen und mit welchen nicht. Machen wir den Stimmbürgern doch nichts vor: Es gibt nur EINE EU und es gibt nur eine Personenfreizügigkeit! Die SP sagt mit Überzeugung Ja zur Personenfreizügigkeit mit der ganzen EU. Im Interesse der Schweiz. Im Interesse unserer Wirtschaft.

 

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