Freizügigkeitsabkommen mit der EU
Ursula Wyss in der Debatte im Nationalrat
vom 28.05.2008
Wir haben vieles gehört über die EU und über unser Verhältnis zur
EU. Jetzt stellt sich uns die alles entscheidende Frage: Was spricht für
- Was spricht gegen die Personenfreizügigkeit? Und damit – mit der
berühmten „Guillotineklausel“ verbunden – die Frage: Was spricht für
den Bilateralismus - Was dagegen? Eines ist klar: Eigentlich ist der Bilateralismus ein ineffizienter
und schwerfälliger Weg. Und er untergräbt die Souveränität der
Schweiz, weil wir aus Sachzwängen heraus gar nicht anders können als
eine Unzahl an Gesetzestexten der EU anzupassen. Wir können dabei
nur kopieren und nicht mitbestimmen – weil wir freiwillig im
Vorzimmer der EU stehen bleiben. Der bilaterale Weg wird sich früher
oder später als Sackgasse erweisen. Die einzig echte
europapolitische Zukunftsperspektive der Schweiz ist der Beitritt
zur Europäischen Union. Nur dann können wir unsere Anliegen auch
direkt in die EU einbringen und mitbestimmen. Doch bis dahin sind wir auf den Bilateralen Weg und die
Personenfreizügigkeit angewiesen. Die Personenfreizügigkeit mit der
EU war einer der zentralen Motoren für den wirtschaftlichen
Aufschwung der letzten Jahre in der Schweiz. Weil wir selber in
vielen Branchen zu wenig qualifiziertes Personal haben, ist unser
Arbeitsmarkt auf Arbeitskräfte aus der EU angewiesen. Ohne sie
würden in Spitälern und Heimen ganze Abteilungen, an Universitäten
ganze Institute geschlossen werden müssen.
Wir leben und arbeiten in Europa. Und Europa lebt und arbeitet bei
uns.
Es ist unbestritten: Die Personenfreizügigkeit bringt viele
wirtschaftliche Vorteile. Aber sie stellt die Schweiz auch vor
Herausforderungen: die Gefahr besteht, dass es zu einem zusätzlichen
Druck auf die Löhne kommt und auch das mittlere Kader spürt die
Konkurrenz. Zudem kommt es zu einem vermehrten Druck auf bezahlbaren
Wohnraum.
Diese Herausforderungen stellen sich. Davor zu verzagen und sich in
sein Schneckenhaus zurückzuziehen, wie dies die zahlreichen
SVP-Rückweisungsanträge fordern, kann nicht die Lösung sein.
Im Gegenteil: wir müssen die Personenfreizügigkeit weiterführen.
Dazu müssen wir jedoch gleichzeitig die flankierenden Massnahmen so
verschärfen, dass der Druck auf unsere Löhne minimiert werden kann.
Für die SP sind auch flankierende Massnahmen im Wohnbereich nötig.
Wir werden die Bevölkerung zu Recht nur für eine Zustimmung gewinnen
können, wenn die berechtigten Ängste vor Lohndumping, Schwarzarbeit
und teueren Wohnungen ausgeräumt werden können. Und dies geht nur
mit griffigen flankierenden Massnahmen.
Das heisst klar: Die Personenfreizügigkeit – ja die gesamte
Annäherung an die EU – ist eine grosse Herausforderung. Vielen
Leuten machen diese Herausforderungen Angst. Darum müssen wir der
Bevölkerung aufzeigen, dass die Schweiz auf ihre Nachbarn und den
Austausch mit ihren Nachbarn angewiesen ist. Und wir müssen
aufzeigen, was auf dem Spiel steht: Der Bilateralismus ist eben
gerade kein „à-la-carte Menu“, in dem nach Lust und Laune ausgewählt
werden kann, was uns gerade passt. Daher stehen mit der Erweiterung
der Personenfreizügigkeit auch die ganzen bisherigen Bilateralen auf
dem Spiel. Konsequenterweise schreibt der Bundesrat in der
Botschaft: „Von der Zustimmung zu beiden Vorlagen hängt für die
Schweiz letztlich die Weiterführung des bilateralen Weges ab.“ Es wird keinen bilateralen Weg und keine Personenfreizügigkeit ohne
Rumänien und Bulgarien geben. Rumänien und Bulgarien gehören zur EU.
Für die Schweiz gibt es kein Auswahlrecht, mit welchen Staaten wir
ein Personenfreizügigkeitsabkommen haben wollen und mit welchen
nicht. Machen wir den Stimmbürgern doch nichts vor: Es gibt nur EINE
EU und es gibt nur eine Personenfreizügigkeit! Die SP sagt mit
Überzeugung Ja zur Personenfreizügigkeit mit der ganzen EU. Im
Interesse der Schweiz. Im Interesse unserer Wirtschaft. |